Ratsanfrage – Naturnahe Gestaltung von Grünflächen

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Detlef MüllerFragesteller:

Detlef Müller

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am 14.06.2017 beschloss der Stadtrat einstimmig, die naturnahe Gestaltung von Grünflächen zu prüfen und dem Planungs-, Bau und Umweltausschuss bis zum Herbst 2017 zur Entscheidung vorzulegen.

In der Stellungnahme der Verwaltung hieß es dazu: „Eine Fortschreibung der Grünpflegekonzeption B-178/2009 ist für Februar 2018 geplant, in der konkrete Maßnahmen und Pilotprojekte zur weiteren Beförderung naturnaher Gestaltung von Grünanlagen vorgeschlagen werden.“

Weder die geforderte Entscheidungsvorlage noch die Grünpflegekonzeption liegen bisher vor.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum liegen die beschlossenen und zugesagten Vorlagen bis jetzt nicht vor?
  2. Wann ist mit einer Umsetzung des Beschlussantrages bzw. mit der Fortschreibung der Grünpflegekonzeption zu rechnen?
  3. Sind aktuelle Initiativen, wie das Anlegen eines Blühstreifens im Konkordiapark, als Umsetzung der Intention der Einreicher des Beschlussantrages zu sehen oder sind dies Einzelinitiativen?
  4. Warum werden etwaige Einzelinitiativen der Umsetzung des Beschlusses vorgezogen?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller

Antwort:

Sehr geehrter Herr Müller,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Warum liegen die beschlossenen und zugesagten Vorlagen bis jetzt nicht vor?

Das Grünflächenamt hatte die Erarbeitung der Konzeption auf der Grundlage der vorhandenen Daten begonnen und weitgehende konzeptionelle Ansätze liegen im Amt zur Einsichtnahme vor. Durch die dramatische Wetterentwicklung des Jahres 2018 und den damit verbundenen katastrophalen Schäden an der kommunalen Vegetation sind diese Arbeiten in weiten Teilen von der Realität überholt worden und bedürfen einer kompletten Neuausrichtung.
Beispielsweise sind Baumpflanzungen oder Blühwiesenpflanzungen ohne dauerhaft abgesicherte Bewässerung in Chemnitz im Gegensatz zu früheren Jahren nicht mehr erfolgversprechend, die entsprechende Technik ist aber derzeit im Grünflächenamt nur rudimentär vorhanden.

2. Wann ist mit einer Umsetzung des Beschlussantrages bzw. mit der Fortschreibung der Grünpflegekonzeption zu rechnen?

Die Bundesregierung hat am 22.10.2018 einen Masterplan zur Umsetzung des Weißbuchs „Grün in der Stadt“ für die Arten- und Biotopvielfalt in den Städten vorgelegt, der klare Vorgaben an die Kommunen für die Erarbeitung von derartigen Konzeptionen vorgibt. Daher wurde eine Arbeitsgruppe aus Stadtplanungsamt, Grünflächenamt und Umweltamt gegründet, die die Grundlagen für einen entsprechenden „Masterplan Stadtnatur Chemnitz“ evaluiert, und dem Stadtrat im Herbst 2019 mit einer Terminschiene und dem erwarteten Ressourcenbedarf vorlegen wird.

3. Sind aktuelle Initiativen, wie das Anlegen eines Blühstreifens im Konkordiapark, als Umsetzung der Intention der Einreicher des Beschlussantrages zu sehen oder sind dies Einzelinitiativen?  

Beim Anlegen von Blühstreifen im Konkordiapark und des Annenplatzes handelt es sich um Einzelinitiativen, die jedoch vom Grünflächenamt begleitet werden, um praktische Erfahrungen zu sammeln.

4. Warum werden etwaige Einzelinitiativen der Umsetzung des Beschlusses vorgezogen?

Die verschiedenen Initiatoren sind direkt auf das Grünflächenamt zugegangen, der konzeptionelle Rückstand wurde vom Amt nicht als Vorwand zur Zurückweisung der Initiativen verwendet, sondern eine angemessene Einzellösung angeboten.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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