Änderungsantrag – Abfallsatzung

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Antragsteller: SPD-Fraktion (bezogen auf eine Verwaltungsvorlage)

Beschlussvorschlag:

§ 13 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

Der Leerungsturnus für Bioabfallbehälter gemäß § 8 Abs. 1 b) ist einmal wöchentlich.
Die „Saisonalen Laub-Säcke“ der Stadt gemäß § 8 Abs. 7 werden nur im Zeitraum vom 15.9. bis zum 15.12. eines Kalenderjahres zugebunden als Beistellungen am Leerungstag des am Grundstück vorhandenen Bioabfallbehälters mitgenommen.“

§ 14 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

Als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit von Laub können die durch die Stadt saisonal bereitgestellten „Saisonalen Laub-Säcke“ in der Größe 60 l (§ 8 Abs. 7) gegen eine Gebühr gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 Abfallgebührensatzung erworben werden. Die gefüllten „Saisonalen Laub-Säcke“ werden in der Zeit vom 15.09. bis 15.12. eines Kalenderjahres am Leerungstag der am Grundstück vorhandenen Biotonne zugebunden als Beistellung mitgenommen (saisonales Holsystem).

Begründung:

In den letzten Jahren waren Veränderungen der Vegetationsperioden deutlich wahrnehmbar.
Laubfärbung und –fall treten später auf und Laubabfälle treten somit auch noch im Dezember auf.
Bürgerinnen und Bürger zahlen mit der Gebühr je Sack bereits einen Beitrag und sollten daher vom Service bei der Leerung der Bioabfalltonne Gebrauch machen können, wenn dieser benötigt wird. Eine 14-tägige Erweiterung wird als umsetzbar eingeschätzt.

Abstimmung im Stadtrat: 49 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen

LINK zum Beschluss

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