Änderungsantrag – Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Deckung von Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und zur Unterstützung bei Pandemie-Folge

Veröffentlicht in: Beschlussanträge im Stadtrat | 0

Antragsteller:

Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/Die PARTEI, CDU-Ratsfraktion, Fraktionsgemeinschaft
Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt/geändert:

@1. Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellungen 2020 für Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wie folgt:

Ergänzung Aufwendungen/Auszahlungen
Kulturbüro, Zuschüsse in Höhe von 250.000 €

Änderung Erträge/Einzahlungen
Allgemeine Schlüsselzuweisungen 250.000 €

@5. Der Stadtrat bestätigt die Leitlinien zur Unterstützung im Bereich Soziales, Sport und Kultur.
Diese werden so geändert, dass der Ausschluss der Förderung für Büroflächen aufgehoben wird.

@6. Zum aktuellen Stand der Corona-Pandemie und den finanziellen Auswirkungen ist regelmäßig im Ältestenrat und in den Fachausschüssen, falls diese tagen, zu berichten.

Begründung:

Das in der Anlage 2 genannte Sonderprogramm „In der Krise sichtbar und hörbar bleiben“ für Kunst- und Kulturschaffende ist geplant und wird erarbeitet. Es muss in den Änderungen zum Teilergebnis-/ -finanzhaushalt 2020 enthalten sein, um nicht nur einen Empfehlungscharakter zu haben, auch wenn hierzu, insbesondere zur konkreten Umsetzung, eine Beschlussvorlage angekündigt ist.

Der Verzicht auf Mieten und Pachten für Sportvereine und Kultureinrichtungen wird unterstützt.
Allerdings sollten auch die notwendigen Büroflächen dieser Einrichtungen in diese Reglung mit einbezogen werden.

Ab Mai 2020 sollen die Ausschüsse wieder bei Wahrung der Hygienevorschriften tagen, damit die demokratische Mitwirkung/Vorberatung des Stadtrates gewährleistet wird. Insofern wird mit dem Halbsatz schon davon ausgegangen, da die SVC selbstständig entscheidet. Der Ältestenrat hat für eine wie immer geartete Beschlussfassung lt. Hauptsatzung und Geschäftsordnung keine Zuständigkeit und kann deshalb die Ausschüsse nicht ersetzen.

Abstimmung im Stadtrat: mehrheitliche Zustimmung

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