Antragstellerin: SPD-Fraktion
Änderungsvorschlag:
Änderung der Anlage zur Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Anlage 1, Seite 11) wie beigefügt.

Begründung:
Für das erste Jahr der neu beschlossenen Elternbeitragssatzung soll zur Abmilderung der Erhöhung eine Korrektur für Kindergarten und Hort vorgenommen werden. Für beide Beiträge sollen die Beiträge in den ersten 12 Monaten nach Inkrafttretens der Satzung nur um je 5 % erhöht werden. Die Beitragsanteile stellen sich daher wie folgt dar:
Kinderkrippe/ Kindertagespflege | 17,50% |
Kindergarten | 24,29 % (01.07.21-30.06.22) |
25,46% (ab 01.07.22) | |
Hort | 24,09% (01.07.21-30.06.22) |
25,24% (ab 01.07.22) |
Für die erwarteten ca. hälftigen Mindererträge beim Elternbeitrag und Mehraufwendung für Freie Träger ist o.g. Deckungsquelle angeführt.
Abstimmung im Stadtrat: mehrheitlich abgelehnt
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.