Änderungsantrag – Garagenkonzeption

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Rathaus_StadtratAntragssteller: Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion

Antragstitel: Garagenkonzeption

Beschlusspunkt 3 wird ersetzt durch:

3. Der Stadtrat beschließt, die Nutzungsentgelte ab dem 01.01.2018 für alle Nutzer kommunaler Garagengrundstücke auf jährlich 80,00 Euro pro Garagenstellplatz zu erhöhen. Weiterhin wird pro Garagenstellplatz eine pauschale Gebühr zur Begleichung der Nebenkosten in Höhe von 20,00 Euro erhoben.

Weitere Beschlusspunkte werden ergänzt:

4. Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, geeignete Schritte gegen die Untervermietung zu unternehmen.

5. Bei einem Verkauf von Liegenschaften mit Garagen an Dritte ist in die Verträge aufzunehmen, dass die Abbruchkosten den Garageneigentümern nicht in Rechnung gestellt werden.

Begründung:

Die Pacht ermittelt sich aus dem Verkehrswert des Grundstückes. Laut Gutachterausschuss (ermittelt 2016) sind das für Chemnitz durchschnittlich 27 Euro/qm. Bei einer angenommenen Laufzeit von weiteren 20 Jahren und einer jährlichen Verzinsung von 5 % ergibt sich eine Jahrespacht von 1,35 Euro/qm. Die Durchschnittsgröße der in Anspruch genommenen Fläche aller Garagen beträgt 61,8 qm. Somit ergibt sich rechnerisch eine Pacht je Garage von 83,43 Euro. Diese auf 80,00 Euro und somit auf eine Erhöhung gegenüber der derzeitigen Pacht um 37 % aufzurunden, erscheint angemessen.
Zusätzlich zur eigentlichen Pacht entstehen den Garagenpächtern noch Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühr und Niederschlagswasserentgelt. Nach Informationen des Liegenschaftsamtes belaufen sich diese im Durschnitt auf 20,00 € pro Garagenstellplatz. Durch die Erhebung einer einheitlichen Pauschale in gleicher Höhe erhalten die Garagenpächter Planungssicherheit. Hinzu kommt, dass sich der Verwaltungsaufwand verringert, da die Berechnung der Nebenkosten für jeden einzelnen Garagenstandort entfällt.

Des Weiteren ist zu beobachten, dass vermehrt Garagen zum Zwecke der Weitervermietung zu einem deutlich höheren Preis erworben werden. Dies widerspricht unserer und der Intention der Beschlussvorlage (die Bereitstellung eines bezahlbaren Stellplatzes) und sollte daher unterbunden werden.

Abstimmung im Stadtrat:

punktweise Abstimmung

3) 32/11/2

4) 34/10/1

5) 31/9/1

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