Änderungsantrag – Hauptsatzung der Stadt Chemnitz

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antragstellende Fraktionen:

Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/Die
PARTEI, SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung folgende Fußnote in Anlage 1 Seite 2 zu B-064/2021 zu streichen:

*Alle in dieser Hauptsatzung aufgeführten Funktions- und Amtsbezeichnungen beziehen sich auf das weibliche und männliche Geschlecht.

und die Hauptsatzung der Stadt Chemnitz unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten unverzüglich in geschlechtersensibler Sprache fortlaufend konsistent anzupassen.

Begründung:

Im generischen Maskulinum die anderen Geschlechter einfach „mitzumeinen“, bedeutet, dass sie unsichtbar bleiben. Wenn in Verwaltungskontexten nur von Mitarbeitern, Bürgermeistern und Angestellten die Rede ist, wird die Realität, dass alle Geschlechter in allen Positionen gleichwertig in Erscheinung treten, verzerrt. Rein männliche Formulierungen ignorieren die Leistung der anderen und verstetigen damit diskriminierende Stereotype.
Unsere Sprache formt unser Denken und umgekehrt. Die Sprache ist nicht nur Basis für alle menschliche Kommunikation, sie ist Ausdruck sozialer Realitäten, sie transportiert Weltanschauungen und gesellschaftliche Normen. In der Art und Weise des Sprechens spiegeln sich Machtverhältnisse und Ideologien wider, Anerkennung und Nivellierung. Darüber hinaus handelt Sprache. Sie generiert Selbstbilder und Identitäten, sie schließt ein und grenzt aus. Und wie alles Lebendige ist sie dynamisch und in ständiger Veränderung. Eine Gesellschaft, die sich der Gleichstellung der Geschlechter
verpflichtet fühlt, weiß um die Bedeutung von gendersensiblem Sprechen und erkennt darin eine gesellschaftspolitische Aufgabe zur Vermeidung von Benachteiligung und Diskriminierung.
(Quelle: Leitfaden für gendergerechte Sprache der Hochschule Ludwigshafen am Rhein)

Abstimmung im Stadtrat: mehrheitlich abgelehnt

Ein Alternativvorschlag der CDU-Ratsfraktion wurde daraufhin beschlossen:

„Die Gleichstellungsbeauftragte wird beauftragt, bis 30.06.2021 Vorschläge zu unterbreiten, die geeignet sind, der verbalen Gleichstellung der Geschlechter in den
Formulierungen der Hauptsatzung zu entsprechen.“

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