Änderungsantrag – Neufassung der Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Städtische Musikschule Chemnitz

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antragstellende Fraktionen:

CDU-Ratsfraktion, FG DIE LINKE/Die PARTEI, FG B90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Ergänzung in § 13 Gebührenermäßigungen

(2) A – Sozialermäßigung
Die Sozialermäßigung wird bei Vorlage eines Chemnitzpasses oder Familienpasses des Freistaates Sachsen, ausgestellt auf die Schülerinnen und Schüler bzw. bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf die gesetzlichen Vertreter gewährt. Grundsätzlich wird ein Basistarif in Höhe von 140,00 € jährlich berechnet. Gebühren, welche den Basistarif übersteigen, werden um 50 % pro Schülerin und Schüler ermäßigt.

Abstimmung im Stadtrat: mehrheitliche Zustimmung

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