Die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE hatten einen Änderungsantrag zum Beschlussantrag der Fraktionsgemeinschaft CDU/ FDP „Schillingsche Figuren „Vier Tageszeiten“ – Erhaltung und Standortprüfung“ gestellt. Nach längerer Debatte wurde durch einen Geschäftsordnungsantrag entschieden, das Thema zunächst im Kulturausschuss sachlich und fachlich zu diskutieren.
Hier der – letztlich nicht behandelte – Änderungsantrag:
Beschluss – Ersatz durch Alternative:
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zur Aufwertung der Schillingschen Figurengruppe der vier Tageszeiten als Bestandteil der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Schloßteichpark folgende Maßnahmen zu prüfen:
– Beschilderung der Figurengruppe mit geschichtlichem und künstlerischen Hintergrund
– Beleuchtung der Treppe mit Figurengruppe
– geeignete Ausschilderung der Zuwegungen
– Einbeziehung des Schloßteichparks in die Stadtführungen
– Restaurierung und Konservierung im Rahmen der Denkmalpflege und der Förderung denkmalgeschützter Objekte
Soweit im Stadtplanungs- und Grünflächenamt bereits Prüfungen stattgefunden haben, kann auf diese zurückgegriffen werden. Neben den betreffenden Fachämtern und der Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft (CWE)/ Chemnitz Tourismus ist auch das Engagement des Vereins der Gästeführer Chemnitz zu berücksichtigen, der sich seit 2009 für eine Beschilderung einsetzt.
Die Ergebnisse sind zunächst im Kulturausschuss vorzuberaten.
Begründung:
Die Standortprüfung für die Schillingschen Figurengruppe der vier Tageszeiten resultiert aus den wiederholten Vandalismus-Vorkommen und einer vermeintlich versteckten Lage. Jedoch ist die Figurengruppe Bestandteil der Sachgesamtheit Schloßteichpark, aus dessen Gesamtbild sie nicht herauszunehmen ist. Vielmehr folgt aus der Intention des Beschlussantrags BA-048/2016 die Notwendigkeit die Figurengruppe an ihrem Standort aufzuwerten, angemessen in Szene zu setzen und Gäste der Stadt Chemnitz geeignet in die sehenswerte Parkanlage zu leiten.
Inwieweit eine verbesserte Beleuchtung dem Vandalismus vorzubeugen vermag, ist ebenso zu prüfen, wie eine angemessene Beschilderung: als Information am Standort und in Form von Wegweisern.
Die Konservierung und Restaurierung soll aus den Mitteln der Denkmalpflege und der Förderung denkmalgeschützter Objekte abgestimmt mit dem gesamten Denkmalbestand der Stadt Chemnitz erfolgen.
Abstimmung über Vertagung und Überweisung in den Kulturausschuss:
Ja: 25, Nein: 16, Enthaltungen: 0
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