Änderungsantrag – Schulnetzplanung für Grund,- Förder- und Oberschulen, Gymnasien und Schulen des zweiten Bildungsweges

Veröffentlicht in: Beschlussanträge im Stadtrat | 0

Rathaus_StadtratAntragssteller:

Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen

Änderungsvorschlag (Ergänzung und Ersetzung):

Der Beschlussvorschlag (Anlage 1) wird wie folgt ergänzt:

2. Dem Stadtrat ist im 1. Quartal 2019 eine Konzeption vorzulegen, bis wann der barrierefreie Zugang in den Schulbezirken VIII und IX realisiert wird. Ziel ist, in jedem dieser Schulbezirke mindestens eine Grundschule mit barrierefreiem Zugang zu haben.

3. Der Klassenraumbedarf für die Förderschulen für geistige Behinderung ist auf Grund der aktuellen Entwicklungen zu aktualisieren. Darauf basierend sind kurz— und mittelfristige Maßnahmen bis März 2019 dem Stadtrat vorzulegen.

4. Der Klassenraumbedarf für die Gymnasien ist unter Beobachtung zu halten. Bei steigenden Anmeldungen für den gymnasialen Bildungsgang sind kurzfristig Maßnahmen zu veranlassen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Vorhaben des Interessenten des Grundstücks für den geplanten Campus an der Heinrich-Schütz-Straße eine anderweitige einvernehmliche und für die Stadt kostenneutrale Lösung anzustreben.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der nächsten Fortschreibung der Schulnetzplanung für die Oberschulen einen Standort im Chemnitzer Norden intensiv zu prüfen und dem Stadtrat Vorschläge zu unterbreiten.

Weiterhin wird Anlage 3, Seite 132 wie folgt ergänzt:

Der Förderschultyp umfasst die Klassenstufen 1 bis 4 und führt grundsätzlich in die anderen allgemeinbildenden Schulen zurück. In Ausnahmefällen kann der Unterricht bis zur Klassenstufe 10 fortgeführt werden. Daher wird die Sprachheilschule „Ernst Busch“ zum Kompetenzzentrum Sprache als inklusives Projekt in einem Kooperationsverbund ausgebaut. Dazu wird eine gemeinsame Lösung mit einer benachbarten Oberschule geschaffen. Damit besteht die
Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 ab dem Schuljahr 2023/2024 gemeinsam mit Regelschülerlnnen inklusiv unterrichtet werden können.“
(Die Modellrechnung ist entsprechend anzupassen.)

Abstimmung im Stadtrat:

einstimmig bestätigt  (42 Ja-Stimmen, 3 Stimmenenthaltungen)

geänderte Beschlussvorlage mehrheitlich bestätigt (42 Ja-Stimmen, 3 Stimmenenthaltungen)

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