Änderungsantrag – Stellungnahme der Stadt Chemnitz zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Wind; Regionales Windenergiekonzept

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antragstellende Fraktionen:

Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/Die PARTEI, SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt (fett markiert):

Empfehlungen:

Anknüpfend an die maßgeblichen, auch rechtlich hochrelevanten, klimapolitischen Aussagen im obenstehenden Abschnitt „Grundsätzliche Hinweise“, Anlage 1 Seite 1 zu B-275/2021, sowie unter Würdigung

– der Stellungnahme des VKU Verband Kommunaler Unternehmen e.V. Landesgruppe Sachsen
vom 27.10.2021 an den Planungsverband Region Chemnitz [1],

– der Aussagen in den Titeln „Moderner Staat und Demokratie“ sowie „Klima, Energie,
Transformation“ des Bundes-Koalitionsvertrages vom November 2021 [2] und

– des geltenden Beschlusses B-092/2016 des Stadtrates Chemnitz aus dem Jahr 2016 [3]

wird dem Regionalen Planungsverband empfohlen, die Herausarbeitung von Vorrang- und Eignungsgebieten nochmals zu überprüfen. Hierfür sehen wir insbesondere die folgenden, zeitnah und zukünftig erwartbaren Erfordernisse und rechtlichen Rahmenbedingungen als bedeutsam an:

– „… dass jeglicher Ausbau der erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Industrie- und Hochtechnologiestandorts Sachsen leistet. Für das produzierende Gewerbe wird die Verfügbarkeit preiswerter, klimaneutraler Energie immer wichtiger.
Beispielsweise verfolgen die in Sachsen angesiedelten Unternehmen der Automobilindustrie einen anspruchsvollen Dekarbonisierungspfad, der genauso die Zuliefererindustrien einschließt. Gerade deshalb bildet ein beschleunigter und spürbarer Windkraftausbau einen wichtigen Baustein für das Gedeihen des Wirtschaftsstandorts Sachsen.“ [1]

– dass die Ausbauziele für Erneuerbare Energien gegenüber [3] angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.03.2021 bereits mit dem jetzt geltenden Bundesklimaschutzgesetz signifikant erhöht worden sind und dass demgegenüber zudem signifikante, landesrechtliche Veränderungen anstehen,

– dass die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient [2],

– für die Windenergie an Land auszuweisendes Ziel von zwei Prozent der Landesfläche [2],

– Klärung des Verhältnisses von Arten- und Klimaschutz mit einer stärkeren Ausrichtung auf den Populationsschutz sowie bundeseinheitliche, gesetzliche Standardisierung im
Artenschutzrecht
[2],

– „verpflichtende … Beteiligung von Standort- und Nachbarkommunen an der Wertschöpfung für … Onshore-Windkraftanlagen“ [2],

– für Länder und Kommunen mögliche Öffnungsklauseln, für die Sicherstellung der Versorgung mit Erneuerbaren Energien [2].

Wir erkennen ausdrücklich an, dass die Berücksichtigung dieser Empfehlungen auch eine
Neubewertung der vom RPC vorgeschlagenen Vorrang- und Einzugsgebiete zum Ergebnis haben kann. In der Summe werden diese Rahmenbedingungen zu einer umfangreicheren Flächenausweisung führen, so dass auch die Stadt Chemnitz auf ihrem Territorium einen angemessenen Klimaschutzbeitrag leisten kann.

Abstimmung im Stadtrat: mehrheitliche Zustimmung

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