Änderungsantrag – Strategie und Kriterienkatalog für die Bewertung von geeigneten Flächen zur Ansiedlung von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Chemnitz

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antragstellende Fraktion: SPD-Fraktion

ergänzender Änderungsvorschlag:

4. Die Stadt Chemnitz sichert die in § 6 EEG 2023 geregelte Möglichkeit als von der Anlage betroffene Gemeinde am finanziellen Ertrag der Anlage beteiligt zu werden.
Bei der Erstellung kommender Haushaltsplanentwürfe ist in der betreffenden Produktuntergruppe dieser Ertrag und insbesondere dessen geplante Verwendung auszuweisen.
An dieser Stelle ist sicherzustellen, dass diese Verwendung insbesondere in Ortsteilen mit
Ortschaftsverfassung, in deren Gemarkungen entsprechende PV-Freiflächenanlagen, insbesondere privilegierte Anlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB errichtet wurden, erfolgt.

Begründung:

Anlagenbetreiber von PV-Freiflächenanlagen sollen Gemeinden, die von der Anlage betroffenen sind,
nach § 6 Abs. 1 EEG 2023 finanziell am Ertrag der Anlage beteiligen. Zu diesem Zweck dürfen
Betreiber von Windenergie- und PV-Anlagen den Gemeinden einseitige Zuwendungen in Höhe von
maximal 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom ohne eine Gegenleistung anbieten, indem
sie der Gemeinde ein entsprechendes Vertragsangebot unterbreiten.
Als Vertrag ohne Gegenleistung ist somit auch eine Zweckbindung ausgeschlossen, um einen Verstoß
gegen § 6 Abs. 1 Satz 2 EEG 2023 zu vermeiden.

Eine Darstellung eines zielgerichteten Verwendungszwecks kann hingegen anhand aufzunehmender
Positionen im Verwaltungs- oder Finanzhaushalt erfolgen.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag sind Oberbürgermeister, Kämmerer und mit der Aufstellung
befasste Fachämter aufgefordert im Rahmen der Erstellung des Haushaltsentwurfes entsprechende
Positionen im Haushalt entsprechend aufzunehmen, in geeigneter Form – auch unter Nennung der
Herkunft der verwendeten Deckungsmittel – um den kommunalpolitisch interessierten Lesern des
Haushaltes die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung zu erleichtern.

Änderungsantrag wurde als nicht abstimmungsfähig deklariert

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