Änderungsantrag – Verordnung der Stadt Chemnitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2020

Veröffentlicht in: Beschlussanträge im Stadtrat | 0

antragstellende Fraktionen:

CDU, DIE LINKE/Die PARTEI, B90/GRÜNE, SPD

Änderungsvorschlag:

§ 1 der Verordnung wird wie folgt geändert:

In der Stadt Chemnitz dürfen Verkaufsstellen jeweils zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet werden:

1. am Sonntag, dem 29. November 2020 aus Anlass der erzgebirgischen Adventszeit in den Stadtteilen Zentrum, Röhrsdorf, Hilbersdorf, Morgenleite

2. am Sonntag, dem 13. Dezember 2020 aus Anlass der erzgebirgischen Adventszeit in den Stadtteilen Zentrum, Röhrsdorf, Hilbersdorf, Morgenleite, Stelzendorf

3. am Sonntag, dem 08. November 2020 aus Anlass des Jubiläums 25 Jahre Antik- und Trödelmarkt im Stadtteil Röhrsdorf.

Begründung:

Der Chemnitzer Weihnachtsmarkt zählt in seiner traditionell-sächsischen Ausrichtung zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten Deutschlands. Seine überregionale Bedeutung und Anziehungskraft ist augenscheinlich und resultiert auch aus der weiträumigen Bewerbung. Die prägende Charakteristik des innerstädtischen Weihnachtsmarkts entfaltet eine Wirkung für das gesamte Stadtgebiet und wurde von mehreren Einkaufszentren aufgegriffen. Somit bieten Chemnitz-Center, Sachsen-Allee, Vita-
Center und Neefepark gleichfalls stadtteilbezogene (Röhrsdorf, Hilbersdorf, Morgenleite und Stelzendorf) Weihnachtsmärkte, die ebenfalls Besucherfrequenzen innerhalb der Stadtgrenzen und darüber hinaus generieren.

Abstimmung im Stadtrat: mehrheitliche Zustimmung für ÄA und Beschlussvorlage

LINK zu ÄA und Beschlussvorlage

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