SPD-Fraktion
Änderungsvorschlag (Ergänzung und Ersetzung):
Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ersetzt:
2. den Gesellschaftervertreter der Stadt Chemnitz in der Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaftsgesellschaft Chemnitz m. b. H. (GGG) zu ermächtigen, der
Geschäftsführerin der GGG unter der Beachtung einer Zweckbindung Folgendes zu gestatten:
– während der Laufzeit des Unterpachtvertrages eine Vermarktung des Stadionnamens anzustreben,
– sich hierzu mit der Chemnitzer Fußballclub GmbH abzustimmen, 20% der erzielten Erlöse in Form eines Sponsorings an den Chemnitzer Fußballclub e.V. zweckgebunden für das Nachwuchsleistungszentrum zu verwenden
Begründung:
erfolgte mündlich (Namensrechte bleiben bei GGG, um Betriebskosten zu senken // Wenn CFC einen Namenssponsor bringt, gern – und Erlöse zu 20% ans Nachwuchsleistungszentrum)
Abstimmung im Stadtrat:
17 ja – 23 nein – 5 Enthaltungen
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