Änderungsantrag zur Änderung der Grünanlagensatzung: Kein Ballspielverbot, keine Ausweitung des Alkoholverbots

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Rathaus_StadtratDie Stadtverwaltung Chemnitz stellte eine Änderungssatzung zur Grünanlagensatzung zum Beschluss.

Diese sah mehrere Änderungen vor, darunter drei Wesentliche in Bezug auf den Park am Roten Turm (bekannt als Stadthallenpark), Am Wall und Johannisplatz: Verbot von Ballspielen, Ausweitung des Alkoholverbots auf 24 Stunden und die Betrachtung von Verstößen gegen die Grünanlagensatzung als Ordnungswidrigkeit nach der Sächsischen Gemeindeordnung.

Kritik der SPD-Fraktion wurde dahingehend geäußert, dass ein Ballspielverbot als überzogen und kontraproduktiv für eine lebendige Innenstadt betrachtet wurde. Zudem gibt es ein bereits in der Satzung verankertes Alkoholverbot von 8 bis 22 Uhr, welches aktuell nicht umzusetzen zu sein scheint. Hier könnte die Behandlung als Ordnungswidrigkeit jedoch einen neuen Handlungsspielraum für Polizei und Stadtordnungsdienst bieten.

Kurzum: Die Änderungssatzung der Verwaltung ist nicht vollständig abzulehnen, daher wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und VOSI/ PIRATEN eingereicht, welcher eine Mehrheit fand. Mit diesem Änderungsantrag fand auch die Änderungssatzung schließlich eine Mehrheit.

 

Was bleibt?

Das Alkoholverbot von 8 bis 22 Uhr hat weiterhin Bestand, kann ab sofort als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Ein Ballspielverbot kommt hingegen nicht.

 

Der Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag: Der Paragraph 2 des Beschlussvorschlags wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:

Pauschale Verbote wie das Ballspielen und das Alkoholverbot bekämpfen, wie das Zurückschneiden von Hecken, nur Symptome. Die Ursachen aber bleiben. Um kurzfristig die Aufenthaltsqualität im Stadthallenpark wieder herzustellen, ist es aus unserer Sicht weniger zielführend, Nutzungen des Parks zu untersagen. Vielmehr ist eine regelmäßige Präsenz der Polizei bzw. des Stadtordnungsdienstes sinnvoll.

 

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