Anfragen der SPD-Stadtratsfraktion

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RatsanfragenFür die Erfüllung ihres Mandates benötigen die Stadträtinnen und Stadträte oftmals zusätzliche Informationen. So kommt es beispielsweise vor, dass sich Bürger mit sehr spezifischen Fragen an uns wenden, die nicht sofort beantwortet werden können.

In solchen Fällen besteht für die Stadträtinnen und Stadträte die Möglichkeit, eine Anfrage an den Oberbürgermeister zu stellen.

Dazu heißt es in der Geschäftsordnung des Stadtrates:

Jeder Stadtrat kann in einzelnen Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung an die Oberbürgermeisterin schriftliche oder in einer Sitzung des Stadtrates mündliche Anfragen stellen. Zugelassen sind hierbei nur Fragen, keine Vorschläge, Wertungen oder Kritiken. Wenn eine schriftliche Beantwortung der Frage notwendig ist, wird sie bis spätestens 20 Arbeitstage danach beantwortet.

Die Ratsanfragen laufenden Wahlperiode finden Sie hier.

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