Antrag – „AGENDA 2030 für eine nachhaltige Entwicklung“

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RathausAntragsteller:

SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE, Fraktionsgemeinschaft CDU/FDP, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktionsgemeinschaft VOSI/Piraten

Antragstitel:

„AGENDA 2030 für eine nachhaltige Entwicklung„ – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene stärken

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Chemnitz

a) begrüßt die von den Vereinten Nationen am 27.09.2015 verabschiedete 2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ die sich an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen richten, und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten.

b) begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels“ Nr. 11 der Sustainable Development Goals „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen.

c) unterstützt die in der 2030er-Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung.

d) begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme – und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen.

e) fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden.

 

  1. Die Stadt Chemnitz wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben.

 

  1. Dazu wird die Stadt Chemnitz
  • ihre kommunalen Entwicklungsziele und -strategien im Zuge der Fortschreibung des Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKo) mit den „Sustainable Development Goals“ abgleichen und in Übereinstimmung bringen,
  • ihre eigenen Aktivitäten sowie die der Eigenbetriebe und der stadteigenen Unternehmen im Rahmen der Strategischen Gesamtsteuerung einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Monitoring unterziehen und
  • mit den lokalen Akteuren sowie den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gemeinsame und individuelle Aktivitäten anregen, vereinbaren und unterstützen.

Unter Nutzung der Arbeitsstrukturen der lokalen Agenda 21 werden dabei für den Zeitraum 2016-2020 insbesondere folgende Schwerpunkte verfolgt:

  • Bestimmung der Anforderungen für den Prozess des Wachstums der Stadt Chemnitz zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und Berücksichtigung dieser Anforderungen in allen Arbeitsbereichen der Stadt.
  • Umsetzung des Energie- und Klimaschutzprogramms unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Akteure.
  • Nachhaltige Haushaltpolitik die auf die Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit gerichtet ist und den Bürgerhaushalt einbezieht.
  • Neben den oben aufgeführten Klimaschutzaktivitäten sind dies insbesondere die Implementierung des Prinzips des fairen Handels in Stadt und Stadtgesellschaft, und der Auf- und Ausbau kommunaler Entwicklungspartnerschaften.

Stärkung der nachhaltigen Entwicklung der Region durch eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften der Region sowie der lokalen und regionalen Akteure.

 

Begründung:

Aufbauend auf dem Ergebnisdokument des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen in New York wurde die Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung in Deutschland weiterentwickelt. Nach der Vorstellung der Ziele der Agenda 2030 am 29.10.2015 in Berlin folgten fünf regionale Dialogkonferenzen (Bürgerdialog) unter dem Thema „Globale Nachhaltigkeitsziele – nationale Verantwortung“, der Auftakt in Dresden am 25.11.15. Der Prozess der nationalen Umsetzung steht unter der Leitung des Bundeskanzleramtes. Ein Ziel ist es, auf kommunaler Ebene diesen Prozess entscheidend voranzubringen, wobei insbesondere eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung einschließlich Infrastruktur, Bildung für eine nachhaltige Entwicklung sowie präventive Armutsvermeidung und die vertikale Integration (global, national, lokal)
im Fokus stehen.

Dieser Beschlussantrag ist eine Grundlage dafür, dass Chemnitz seinen Beitrag in diesem strategischen Prozess leisten kann.

Abstimmung im Stadtrat:

Ja: 43, Nein: 2, Enthaltungen: 2

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