Antragstitel:
Fortschreibung bzw. Neuerstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2015
Beschlussvorschlag (nach Änderung des Einreichers):
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im ersten Halbjahr 2016 eine Fortschreibung bzw. Neuerstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2015 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept werden als zentrale Anliegen folgende Ziele verfolgt:
• Stärkung der Chemnitzer Innenstadt und Positionierung als tragender Einzelhandelsstandort unter Berücksichtigung der oberzentralen Versorgerfunktion
• Sicherung und Ausbau verbrauchernaher Versorgung, insbesondere wohnungsnahe Grundversorgung der Bevölkerung
• Überprüfung, Erhalt und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche
Die bisherige Strategie ist zu überprüfen und geeignete Vorschläge bzw. Maßnahmen zu erarbeiten, um die oben aufgeführten Ziele zu erreichen. Weiterhin sind Vorschläge zur Vermeidung von Fehlentwicklung zu erarbeiten.
Bei der Erarbeitung sind die Stadtratsfraktionen, der Einzelhandelsausschuss der Industrie- und Handelskammer Chemnitz und die IG Innenstadt einzubeziehen. Die Ziele und Grundsätze im Landesentwicklungsplan 2013 (2.3.2 Handel) sind zu entsprechend zu beachten.
Begründung:
Das derzeit gültige Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde im November 2011 durch den Stadtrat beschlossen und hat sich gerade im Hinblick auf die Stärkung der Chemnitzer Innenstadt bewährt.
Im Beschlusspunkt 7 des Beschlusses B-319/2011 „Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Chemnitz 2011“ ist ausgeführt:
„7. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Ggf. sind Korrekturen aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen im Rahmen einer Fortschreibung des Gesamtkonzepts zu berücksichtigen.“
Im Laufe der letzten Jahre haben sich Vermarktungs- und Angebotsstrategien von Einzelhändlern, Handelsketten, Discountern usw. verändert. Ein größeres, von der reinen Nahversorgung abweichendes, Angebot-vor allem in Non-Food-Bereich, die Integration von Zusatzangeboten (beispielsweise Back-Shops) aber auch der immer größere Flächenbedarf der Handelsunternehmen bei der Neuexpansion als auch bei den Erweiterungsmaßnahmen bedingen Anträge auf Erweiterung der Verkaufsflächen, Standortverlagerungen und auf PKW-orientierte Neuansiedlungen. Diese Anträge wurden vom zuständigen Planungs-, Bau- und Umweltausschuss aufgrund der Ausnahmeregelungen des Zentrenkonzeptes teilweise genehmigt.
Andererseits kommt es zunehmend in den Wohngebieten, nicht nur an der Stadtperipherie, zu Entwicklungen, die die verbrauchernahe Versorgung, insbesondere die wohnungsnahe Grundversorgung der Bevölkerung, nicht mehr gewährleisten.
Ein neues bzw. fortgeschriebenes Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll diesen Entwicklungen unter Beachtung der zentralen Anliegen Rechnung tragen, möglichst wenige Ausnahmen zulassen und somit Handlungssicherheit für die nächsten Jahre bieten.
Das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll die politische Konsensbildung fördern, Planungs- und Investitionssicherheit bieten und entsprechende Entscheidungen transparent und vergleichbar für Verwaltung, Politik und Unternehmen/Investoren ermöglichen bzw. unterstützen.
Abstimmung im Stadtrat: Ja: 54, Nein: 0, Enthaltungen: 1
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