SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Antragstitel:
Fünf Prozent des Kulturetats für die Förderung der Freien Kulturszene
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2017 mindestens fünf Prozent des Kulturetats der Stadt Chemnitz für die Freie Kulturszene bereitzustellen.
2. Bis Februar 2016 sind dem Kulturausschuss verschiedene Varianten der Berechnung in einer Beratungsvorlage vorzulegen.
3. Auf Grundlage dieser Beratungen ist durch die Stadtverwaltung bis Juni 2016 eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, die als Grundlage für die Haushaltsaufstellung 2017 und die mittelfristige Finanzplanung dient.
Änderung des Einreichers:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2017 mindestens fünf Prozent des Kulturetats der Stadt Chemnitz für die Freien Kulturträger bereitzustellen.
Begründung:
Die Freie Kulturszene macht unsere Stadt interessant, bunt und lebenswert. Viele Menschen engagieren sich in Theater-, Film, Literatur, Musik- und Clubprojekten. Die Projekte sind fester Bestandteil unserer Stadtgesellschaft.
Der Etat für die Freie Szene Kultur wurde seit vielen Jahren nicht erhöht. Im Gegensatz dazu steigt der Etat der institutionalisierten Kultureinrichtungen fast jährlich. In der Freien Szene sind aber die gleichen Kostensteigerungen bei Miete, Personalkosten und Betriebskosten wie bei den institutionalisierten Kultureinrichtungen festzustellen. Dem muss in Zukunft Rechnung getragen werden.
Im Jahr 2015 ist es gelungen, die fünf Prozent de facto zu erreichen, da der Freistaat Sachsen die im Zuge des Kulturraumgesetzes zur Verfügung gestellten Mittel erhöhte. Im Jahr 2016 ist davon auszugehen, dass sich an der Situation nichts ändert. Es gilt nun, diese fünf Prozent haushalterisch auch für die kommenden Jahre festzulegen, um der Freien Kulturszene Planungssicherheit für ihre Arbeit zu geben.
Die Festschreibung der Zuwendungen von fünf Prozent des Kulturetats an die Freie Kulturszene beruht auf den Erfahrungen der Stadt Leipzig. Dort hat sich eine nahezu identische Regelung sehr gut bewährt.
Als Bemessungsgrundlage muss nun eine Definition erarbeitet werden, welche Ausgaben dem Gesamtkulturetat zuzurechnen sind.
Abstimmung im Stadtrat:
Ja: 43, Nein: 4, Enthaltungen: 0
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