Antrag – Garagenkonzept

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RathausAntragssteller:

SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE

Antragstitel:

Konzept zur zukünftigen Nutzung von kommunalen Grundstücken, auf denen sich Garagen befinden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, das „Konzept zur zukünftigen Nutzung von kommunalen Grundstücken, auf denen sich Garagen befinden“ für Garagenstandorte mit 20 und mehr Garagen fortzuschreiben und bis Juni 2017 dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
  1. Bis zur Beschlussfassung dieses Konzeptes sind keine zukünftigen Änderungen hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und möglichen Nutzung dieser Grundstücke vorzunehmen. Über laufende Verfahren hinsichtlich der Umnutzung und Änderung der Eigentumsverhältnisse ist der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu informieren.
  1. In das Konzept ist ferner einzubeziehen, wie die finanziellen Belastungen der betroffenen Garagenbesitzer infolge der Änderung der Eigentumsverhältnisse minimiert werden können. Hierbei sind auch die Regelungen und Fristen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes mit zu betrachten und nach geeigneten Möglichkeiten zu suchen, wie die Garagenbesitzer und -nutzer darüber informiert werden können.

Begründung:

Am 13.07.2005 beschloss der Stadtrat auf den Beschlussantrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2004 (BA-011/2004) hin das „Konzept zur zukünftigen Nutzung von kommunalen Grundstücken, auf denen sich Garagen befinden“ (B-192/2005).

Ziel dieses Antrages war es, mittel- und langfristige die Nutzung der kommunalen Garagengrundstücke unter Abwägung der planungsrechtlichen Ziele der Stadt zu gewährleisten. Mit der Beschlussvorlage, welche mit großer Mehrheit durch den Stadtrat beschlossen wurde, wurden die Garagenstandorte der Stadt in verschiedene Kategorien, vom „Dauerhaften Garagenstandort“ bis hin zum „Verwertungsstandort“, eingeteilt. Seitdem stellt dieser Beschluss die Grundlage des Verwaltungshandelns dar.

In diesen nunmehr fast 11 Jahren seit Beschlussfassung hat sich die Stadt stark gewandelt. Dies wird insbesondere bei der Einwohnerentwicklung deutlich. Während in einigen Stadteilen die Bevölkerungsanzahl rückläufig ist, kann in anderen ein Zuwachs an Einwohnern verzeichnet werden. Dem entsprechend kam es auch zu Verschiebungen bei der erforderlichen Infrastruktur wie Schulen oder Nahversorgung, dem benötigten Wohnraum oder eben bei erforderlichen Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge.

Nach wie vor trägt die Garagennutzung wesentlich zur Entlastung des öffentlichen Verkehrsraumes bei. Weiterhin ist die Wirkung eines sicheren Stellplatzes zur Aufwertung eines Wohnstandortes nicht zu vernachlässigen. Dem gegenüber steht jedoch das Interesse, einzelne Standorte höherwertig zu nutzen. So ist der Wunsch einer Bebauung von Garagenstandorten, die sich in Baulücken befinden, durchaus nachvollziehbar, wenn hierdurch gewünschte Karreestrukturen in Wohngebieten entstehen.

Die Reglungen im Schuldrechtsanpassungsgesetz, wonach der Grundstückseigentümer mindestens die Hälfte der Abbruchkosten zu tragen hat, wenn er Garagenstandorte umwidmet, enden am 31.12.2022. Danach gelten die Reglungen des BGB und der jetzige Garageneigentümer ist zum Abriss auf eigene Kosten verpflichtet.

Die Fraktionen SPD und Die Linke fordern die Stadtverwaltung auf, das Nutzungskonzept für Garagen auf kommunalen Grundstücken vom 13.07.2005 fortzuschreiben, damit Klarheit und Rechtssicherheit für die derzeitigen kommunalen garagenstandorte bis Ende 2022 gewährleistet ist.

Abstimmung im Stadtrat:

Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Beschlussantrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2004:

BA-011_2004_Beschlussantrag

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