Antrag – Liveübertragung von Sitzungen

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RathausAntragsteller:

Fraktionen VOSI/Piraten, DIE LINKE, SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antragstitel:

Liveübertragung von Sitzungen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen für die Übertragungen der Sitzungen des Stadtrates als Video- und Audiostream auf www.chemnitz.de bis zum März 2016 zu schaffen.

Hierzu hat eine offene Ausschreibung bis spätestens Dezember 2015 zu erfolgen, u.a. mit folgenden Inhalten:
– Video- und Audio-Streaming sollten getrennt ausgeschrieben werden.
– Der Abruf der Übertragungen soll bis einen Monat nach der Sitzung gewährleistet sein.
– Bei Nichterlaubnis der Veröffentlichung durch einzelne Stadträte oder Verwaltungsmitarbeiter redaktionelle Bearbeitung des Material durch Herausschneidung, o.ä.

Zudem wird eine Änderung zur Geschäftsordnung vorbereitet, welcher die Daten- und Persönlichkeitsschutzrechte beinhaltet.

Begründung:

Transparenz ist in der heutigen Politik unabdingbar. Dazu gehört auch die Sitzungen des Stadtrates mittels eines Video- und Audiostreams einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Da die erwartete Zuschauerzahl, aus Erfahrungen anderer Kommunen, die 499-Personen-Grenze nicht übersteigt und auch nicht subjektiv redaktionell eingewirkt werden sollte, kann das Streaming offen ausgeschrieben werden, ohne Rundfunkrechte zur Bedingung zu stellen. Dieser Fakt sollte in der Ausschreibung enthalten sein.

Für dieses Vorhaben muss natürlich die Geschäftsordnung dahingehend erweitert werden, dass Video- und Audiostreaming zukünftig erlaubt ist und die gleiche rechtliche Bindung für die Versammlungsteilnehmer hat, wie auch eine einzelne Abfrage der Rechte der Veröffentlichung der einzelnen Räte.

Für die Beigeordneten und weiteres städtisches Personal soll die Erlaubnis einzeln eingeholt werden,
welche nicht Bedingung für deren Beschäftigung in dieser Position sein darf. Sollte so eine Erlaubnis nicht erfolgen, können die entsprechenden Personen herausgeschnitten oder in einem toten Winkel der Kamera(s) platziert werden.

Weitere datenschutzrechtliche Bedenken durch die Stadträte können durch öffentliches Interesse, welches bei der Übertragung rechtlich gegeben ist, sowie durch Herausschnitt der betreffenden Personen in der im Nachhinein zu veröffentlichten Aufnahme, ausgeräumt werden.

Abstimmung im Stadtrat:

Ja: 36, Nein: 17, Enthaltungen: 3

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