Beschlussantrag – Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher verbessern

Veröffentlicht in: Beschlussanträge im Stadtrat | 0

Rathaus_StadtratAntragssteller: Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion

Antragstitel: Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher verbessern 

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat fordert die Oberbürgermeisterin auf, sich im Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie im Regionalkonvent für eine Verbesserung der Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Folgende Punkte zur Verbesserung der Situation sollten dabei mit angesprochen werden:

o Die Notwendigkeit einer deutlichen Anhebung des Personalschlüssels in den Krippen, Kindergärten und Horten sowie die Einbeziehung von solchen Faktoren wie Vor- und Nachbereitungszeiten für die Erzieherinnen und Erzieher oder auch von Urlaub, Krankheit und Fortbildung in die Ermittlung des Personalschlüssels.

o Eine weitere Anhebung des Landeszuschusses zum Ausgleich der entstandenen Mehrkosten der Kommunen durch die Erhöhung des Personalschlüssels in den Jahren 2015 bis 2018.

2. Der Stadtrat fordert die Chemnitzer Vertreterinnen und Vertreter im Landesjugendhilfeausschuss auf, sich in diesem Gremium analog der im Punkt 1 aufgeführten Punkte einzusetzen.

3. Der Stadtrat bittet die Chemnitzer Landtags- und Bundestagsabgeordneten sich in ihren Gremien analog der im Punkt 1 aufgeführten Punkte einzusetze.

Begründung:

Die Betreuungssituation in Chemnitzer Kindertageseinrichtungen ist auch nach der kleinen Absenkung des Betreuungsschlüssels durch die Landesregierung immer noch dringend verbesserungswürdig: zu wenige Erzieherinnen und Erzieher und zu große Gruppen in Krippen und Kindergärten. Bei Krankheit, Urlaub oder sonstigen Freistellungen von Erzieherinnen und Erziehern kann in vielen Kindertageseinrichtungen der gesetzliche Betreuungsschlüssel derzeit nicht eingehalten werden. Flexible Möglichkeiten um diese Lücken zu füllen haben sowohl die Kommune als auch die freien Träger nur in geringem Maße. Um den sächsischen Bildungsplan aber
umfassend erfüllen zu können, bedarf es einer ausreichenden Personaldecke in den Kindertageseinrichtungen.

Um dies zu erfüllen muss der gesetzliche Betreuungsschlüssel in den Kindertageseinrichtungen deutlich herabgesetzt (1:10 im Kindergarten und 1:4 in der Krippe) und der Schlüssel nach der Anzahl der Kinder berechnet werden und nicht wie jetzt, nach der Stundenanzahl, die die Kinder betreut werden. Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Urlaub, Krankheit und Fortbildungen müssen ebenso Bestandteil der Personalschlüsselberechnung werden. Erzieherinnen und Erzieher erfüllen ebenso einen Bildungsauftrag wie Lehrerinnen und Lehrer. Letzteren werden aber Vor- und
Nachbereitungszeiten angerechnet. Hier muss endlich eine Gleichbehandlung eintreten.

Mit der Erhöhung des Personalschlüssels ab 2015 wurde auch der Landeszuschuss angehoben mit dem Versprechen der Landesregierung, dass den Kommunen dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Laut der Ratsanfrage RA-317/2016 gab es bereits 2015 ein Defizit von rund 22.000 Euro. Bis 2019 erhöht sich der Fehlbetrag auf knapp 1 Million Euro.

Abstimmung im Stadtrat:

Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Schreibe einen Kommentar