antragstellende Fraktion:
SPD-Fraktion
(mit Änderungsantrag von B90/GRÜNE)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Mobilität noch im IV. Quartal des laufenden Jahres die Inhalte der Vereinbarungen mit den beiden Anbietern myTIER und Bird im Detail vorzustellen, rechtlich einzuordnen und
Möglichkeiten für flankierende Möglichkeiten der Stadtverwaltung aufzuzeigen, die eine
Konzeption im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer sowie anderer Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer ermöglichen.
Insbesondere sind darzustellen:
– Bediengebiete und darin zulässige Zahl an Fahrzeugen
– Festgelegte Abstellmöglichkeiten
– Getroffene Regelungen mit den Anbietern zu Auf- und Abstellflächen im öffentl. Raum
– Darüber hinaus mögliche ordnende Instrumente
– Handlungsspielräume und konkrete Maßnahmen für ein stadtweites Konzept
– Voraussetzungen für Datenbereitstellung über gemeinsame digitale Schnittstelle bei der SVC
– Möglichkeiten der Einbindung in Umweltverbund und ÖPNV-Ticketsystem
– Sicherstellung kontinuierlicher Vor-Ort-Kontrolle
– Schaffung eines niedrigschwelligen Problem-Meldesystems mit garantierten
Reaktionszeiten
– Lösungen von Beeinträchtigung bei Gehwegreinigung und Winterdienst
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität ist die Möglichkeit der Beratung zu
möglichen ordnenden Instrumenten der Verwaltung und weiteren Handlungsspielräumen einzuräumen.
Im Sinne einer zügigen Befassung können die Darstellung des Status quo und der
Handlungsspielräume in getrennten Ausschusssitzungen erfolgen.
Begründung:
Am 01.12.2020 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität informiert, dass zwei Interessensbekundungsverfahren mit den Anbietern myTIER und Bird begonnen wurden. Aus der Umsetzung seit Beginn des Jahres sind mehrfach achtlos abgestellte, umgeworfene oder umgefallene Roller sowie rücksichtslos gebrauchte Fahrzeuge, zuletzt auch die Gefährdung von Menschen mit Mobilitätseinschränkung, insbesondere Seheinschränkung thematisiert worden. Die Forderungen nach dringenden
und präzisen Regelungen zum Abstellen der Roller werden vermehrt laut.
Auf Nachfragen wird zumeist auf die Vereinbarungen über die StVO hinaus verwiesen, welche die Stadt Chemnitz mit den benannten Anbietern abgeschlossen hat und womöglich nach weiteren Interessensbekundungsverfahren mit anderen Anbietern treffen wird.
Eine Befassung mit möglichen flankierenden Regelungsmöglichkeiten fand unterdessen bislang nicht statt, weshalb dies im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität nachzuholen ist. Eine Informationsvorlage wird als unzureichend eingeordnet, da den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit der Diskussion und Beratung einzuräumen ist.
Abstimmung im Stadtrat: mehrheitliche Zustimmung
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