Beschlussantrag – Änderung des Konzeptes zum Umgang mit Veranstaltungen in der Stadt Chemnitz mit dem Schwerpunkt Innenstadt

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antragstellende Fraktion:

SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion wurde übernommen (kursiv)

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung in einer Beratungsvorlage an den Kulturausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit sowie den Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorschläge zur Änderung des Konzeptes zum Umgang mit Veranstaltungen in der Stadt Chemnitz mit dem Schwerpunkt Innenstadt (B-189/2011 und B-165/2007) vorzulegen.

Dieses soll angepasst, in Hinblick auf den Weg zur Kulturhauptstadt Europas 2025 und der nachhaltigen Sicherung einer lebendigen Urbanität über das Jahr 2025 hinaus die mögliche Zahl der Seltenen Ereignisse abgestimmt mit der Freizeitlärmrichtlinie (LAI) sowie organisatorische Optimierungsvorschläge benennen. Dahingehend soll die Stadtverwaltung sich auf Landesbzw. Bundesebene dafür einsetzen, dass die in der TA Lärm gefasste Regelung zur einzulegenden Pause nach zwei Seltenen Ereignissen an aufeinanderfolgenden Wochenenden im Jahr 2025 für die Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 auszusetzen ist.

Zudem sind sollen Vorschläge für eine koordinierte Planung Seltener Ereignisse an anderen Immissionsorten vorgelegt werden. Zu prüfen ist insbesondere, inwiefern das
Immissionsgebiet Innenstadt aufgeteilt werden kann. Zum Beispiel – „Immissionsgebiet I
Markt/ Neumarkt/ Innere Klosterstraße“ – „Immissionsgebiet II Theaterplatz/ Bahnhofsvorplatz/ Schillerplatz/ Vorplatz der Universitätsbibliothek“. Als Ergebnis dieser
Prüfung sind die möglichen Immissionsgebiete in einer Karte darzustellen.

Die Vorlage ist rechtzeitig zu erstellen, um nach ihrer Beratung eine Beschlussfassung zu
ermöglichen, auf deren Grundlage die Beantragung Seltener Ereignisse für das Jahr 2024
erfolgen kann.

Begründung:

Gegenwärtig besteht die Möglichkeit 14 Seltene Ereignisse für die Chemnitzer Innenstadt festzulegen.

Mit der steigenden Zahl an Events soll das bestehende Konzept aus 2011 in den betreffenden Fachausschüssen beraten werden.
Die Chemnitzerinnen und Chemnitzer haben in den vergangenen Jahren eine Lebendigkeit kennenlernen dürfen, die möglichst auch über das Jahr 2025 verstetigt werden soll. Dabei sollen auch Überlegungen für innenstadtnahe Quartiere angestellt werden, wo ebenfalls kleinere Festivals entstanden sind und weiter entstehen. Um hier Zielkonflikte zwischen bereits aktiven Akteur:innen und neuen Veranstalter:innen zu verhindern, ist zu prüfen, auch für die Immissionsorte jenseits der Innenstadt eine
tragfähige Lösung zu finden.

Ziel ist es, die aktuellen Rahmen der Freizeitlärmrichtlinie (LAI) von bis zu 18 Tagen je Jahr, vor, während und soweit handhabbar nach dem Jahr als Kulturhauptstadt anzuwenden.

Abstimmung im Stadtrat: 50 ja – 5 nein

LINK zum Beschlussantrag

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