Beschlussantrag – Aufsuchende präventive Arbeit

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Antragssteller: Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Schaffung eines Angebotes Aufsuchender Präventiver Arbeit (APA) im Rahmen des Chemnitzer Netzwerkes Frühe Hilfen im Umfang von 3 VZÄ spätestens ab 2021.

Begründung:

Unlängst hat der Stadtrat zum wiederholten Mal die Mittel für Hilfen zur Erziehung in großem Umfang aufgestockt, um den wachsenden Bedarf an Unterstützung für Familien in Notsituationen zu decken.
Die steigenden Ausgaben sind nicht nur ein Alarmsignal für den städtischen Haushalt, sondern vor allem für den Kinderschutz und das Wohl vieler Familien. Denn neben Tarifsteigerungen in der sozialen Arbeit ist ein seit Jahren stetiger Anstieg von Fällen von Kindeswohlgefährdung die Ursache. Außerdem nimmt die Komplexität der Fälle zu, sodass immer speziellere Angebote der Jugendhilfe gefragt sind.
Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und Chemnitzer Kindern und Familien in schwierigen Lebenslagen frühzeitig beizustehen, ist es erforderlich, präventive Angebote auszubauen. Das Netzwerk Frühe Hilfen hat dafür bereits ein hervorragendes Netz an Hilfen aufgebaut. Um die vorhandenen Angebote an die Familien heranzutragen und Familien Beratung entsprechend ihrer individuellen Bedarfe zu bieten, haben sich aufsuchende Angebote als ein Baustein der Präventionskette bewährt. Dabei erfolgt der Erstkontakt zur Familie im Rahmen der aufsuchenden präventiven Arbeit mit einem Willkommensbesuch kurz nach der Geburt des Kindes. Dabei handelt es sich nicht um ein Instrument zur gezielten Ermittlung von Anhaltspunkten zur Kindeswohlgefährdung, sondern sie stellen vielmehr ein freiwilliges Informations- und Unterstützungsangebot dar.
Seit Juni hat der Freistaat Sachsen die Fördermittelquote für Angebote aufsuchender präventiver Arbeit auf 65 Prozent (zuvor 50 Prozent) erhöht.

Hintergrund:
Die aufsuchende präventive Arbeit der Jugendämter ist seit 2008 eine wesentliche Säule der Netzwerke Frühe Hilfen in Sachsen zur Realisierung des Informations- und Beratungsauftrags im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes. Familien werden über regionale Unterstützungsangebote informiert und beraten und können bei festgestelltem Bedarf in weiterführende Angebote vermittelt werden. Die Erkenntnisse aus der Arbeit werden für die Netzwerkarbeit genutzt.

Abstimmung im Stadtrat: Ja: 49, Nein: 5, Enthaltungen: 2

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