Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt sich dafür einzusetzen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bornaer Straße streckenbezogen im Bereich der Einmündungen der Köthensdorfer Straße sowie der Zufahrt von der Sandstraße auf Höhe der Hausnummer Bornaer Straße 48 auf 30 km/h in beiden Fahrtrichtungen zu begrenzen.
Zur Begründung der streckenbezogenen Ausweisung sind Wegebeziehungen zwischen den ansässigen Gewerbeeinheiten, die beiderseitigen Bushaltestellensteige „Köthensdorfer Straße“ sowie die schwer einsehbare Kurven und Neigungslage der Bornaer Straße in dem Streckenabschnitt in die Festlegung einzubeziehen.
Begründung:
Die Verkehrssituation insbesondere im oberen Abschnitt der Bornaer Straße wird von Anwohnerinne und Anwohnern, von Fußgängerinnen und Fußgängern als gefährlich eingeschätzt. Nach den letzten Fußgängerzählungen vom 21.05.2019 gibt es im Bereich zwischen der Leipziger Straße und Wittgensdorfer Straße vier verschiedene Querungsstellen mit einem erhöhten Fußgängerverkehr, jedoch ohne eine bestimme Querungsstelle explizit definieren zu können. In diesem Bereich bestehen aufgrund des
erhöhten Fußgängerverkehrs besondere Sicherheitserfordernisse, die die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h rechtfertigen.
Der im Beschlussvorschlag benannte Abschnitt zeichnet sich aus durch die Konzentration von Gewerbeeinheiten, Einrichtungen des alltäglichen Bedarfs, einer Bushaltestelle und zweier Straßenabschnitte talwärts rechts. Dies alles ist zudem unter der Kurvenlage rund um die Einmündung Köthensdorfer Straße und unter der Neigung der Bornaer Straße zu betrachten.
Abstimmung im Stadtrat: mehrheitliche Zustimmung
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