Beschlussantrag – Bahnlinie RE 6 (Chemnitz – Leipzig)

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Rathaus_StadtratAntragssteller:

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE

Antragstitel:

Bahnlinie RE 6 (Chemnitz – Leipzig)

Beschlussvorschag:

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung:

1. sich mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) für eine Vertragsanpassung zur Verbesserung der Qualität der Verkehrsleistung* auf der Bahnlinie RE 6 mit der Mitteldeutschen Regiobahn einzusetzen.

2. die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragskündigung/-auflösung zu untersuchen und für den Fall, dass eine Vertragskündigung/-auflösung nicht möglich ist, die Gründe nachvollziehbar und ausführlich in nichtöffentlicher Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses darzulegen;

3. in diesem Zusammenhang, den Stadtrat über die ausgeschriebenen Kriterien für die Vergabe der Verkehrsleistung zu informieren;

Der ZVMS soll zur Überwachung der Verkehrsqualität ein Qualitätsmanagement einführen, dass die Kontrolle des Verkehrsangebotes (Pünktlichkeit, Sauberkeit innen und außen, Fahrtausfallmeldung etc.) sowie dessen permanente Begutachtung durch Besteller absichert.

Über die Ergebnisse ist der Stadtrat bis Ende 2018 zu informieren.

*Als „Qualität der Verkehrsleistung“ sollen folgende Kriterien u. a. gelten:

– täglich zwischen fünf bis 24 Uhr stündliches Verkehrsangebot zu einem festen Takt (keine Taktlücken mehr)
– Gewährung eines zeitlich attraktiven Umstiegs in Chemnitz Leipzig (von RE 3/RB 30 sowie möglichst Regionalverkehr EGB/CBC) und Leipzig (Fernverkehr)
– Einsatz von barrierefrei zugänglichen und klimatisierten Fahrzeugen (mindestens pro Zug ein Wagen mit zwei barrierefreien Einstiegen bei Bahnsteigen mit 55 cm Bahnsteighöhe) mit einer barrierefreien Toilette und drei Stellplätzen für Rollstuhlfahrer*innen (gemäß TSI-PRM)
– Fahrgastinformation gemäß TSI-PRM im gesamten Zug (u. a. Außenanzeigen Linie/Fahrziel an beiden Zugenden, Innenanzeigen/Innenansagen nächster Halt etc., technische Möglichkeit zu verständlichen Ansagen im Zug)
– Mitnahmemöglichkeit für Fahrräder (mindestens 25 Fahrräder je Zug)
– Sitzplatzkapazität von 300 Sitzplätzen je Zug
– Besetzung jedes Zuges mit Zugbegleiter*innen

 Begründung:

Seit der Übernahme der Verkehrsleistung durch die MRB auf o. g. Linie hat die Qualität kontinuierlich nachgelassen, was sich insbesondere durch mangelnde Sauberkeit, Zugausfälle, Verspätungen u. ä. für den Fahrgast zeigt. Das Wagenmaterial ist von Beginn an weder zeitgemäß, noch barrierefrei und kann nicht noch auf Jahre hinweg als Standard auf der Eisenbahnstrecke zwischen Chemnitz und Leipzig akzeptiert werden.

Abstimmung im Satdtrat:

Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0

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