Beschlussantrag – Bildungsmonitoring für die Stadt Chemnitz

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Rathaus_StadtratAntragssteller:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, SPD-Fraktion

Antragstitel:

Bildungsmonitoring für die Stadt Chemnitz

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat im April 2019 ein Konzept zur Implementierung eines kontinuierlichen und dauerhaften Bildungsmonitorings als Grundlage für künftige bildungspolitische Entscheidungen des Stadtrates und seiner Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

2. Gemeinsam mit relevanten kommunalen Bildungs- und Jugendhilfeakteuren sowie dem Schul- und Sportausschuss sind Ziele und Inhalte des Bildungsmonitorings zu bestimmen sowie entsprechenden Indikatoren und Kennzahlen auszuwählen und zu definieren. In diesen Prozess einzubeziehen sind die Datenschutzbeauftragte, das Amt für Statistik und Wahlen, das Landesamt für Schule und Bildung sowie weiteren datenerfassenden Institutionen.

3. Im Juni 2020 sind dem Stadtrat, seinen Gremien und Beiräten zu den Themenfeldern

– Bildung und Migration
– Bildung und Inklusion
– lebenslanges Lernen
– Steuerungsbedarf in Stadtteilen mit sozialen Disparitäten

datenbasierte, thematische Analysen mit Empfehlungen zur Erarbeitung und Realisierung von passgenauen Angeboten und Maßnahmen vorzulegen.

4. Das Bildungsmonitoring ist durch eine Fortschreibung des Konzeptes aller zwei Jahre kontinuierlich zu aktualisieren und zu einem dauerhaften Instrument der kommunalen Steuerung bildungspolitischer Prozesse zu entwickeln.

5. Sowohl der Prozess der Implementierung als auch die Bestimmung der Ziele und Inhalte, der Indikatoren des Bildungsmonitorings sowie die Erstellung der thematischen Analysen sind in Kooperation mit der TU Chemnitz zu gestalten. Für diese Aufgabe werden im Haushalt 2019/2020 entsprechende Personal- und Sachkosten (1,5 AE) bereitgestellt.

Begründung:

Ein kommunales Bildungsmonitoring ist ein systematisches Sammeln, Aufbereiten, Analysieren und Darstellen von Daten, die den Bildungsbereich und dessen Einflussfaktoren, sogenannte Rahmenbedingungen von Bildung, betreffen.

Bildung ist einer der zentralen Schlüssel für die soziale und ökonomische Entwicklung der Gesellschaft.
Dabei betreffen bildungspolitische Entscheidungen nicht nur die Bundes- oder Landesebene. Bei vielen Fragestellungen im Bildungsbereich, etwa der Gestaltung der frühkindlichen Bildung, der Schulsozialarbeit, der schulischen Infrastruktur, der kulturellen oder der Jugendbildung sowie der Weiterbildung, fallen Zuständigkeiten in zunehmendem Maße an die Städte. Aus diesem Grund greifen viele Kommunen auf eine datenbasierte Planung und Steuerung von Entwicklungen im Bildungswesen zurück, um die Bildungsungleichheiten weiter abzubauen.

Die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit Bildungsfragen auf kommunaler Ebene wurde bereits 2007 in der Aachener Erklärung sowie im November 2012 in der Münchner Erklärung des Deutschen Städtetags bekräftigt.

Aus der Sicht der Antragsteller besteht für die Stadt Chemnitz ein deutlicher Bedarf an besserer Steuerung von ganzheitlichen Bildungsprozessen. Gerade mit Blick auf die heterogener werdende Schülerschaft, den massiven Lehrkräftemangel, die demografische Entwicklung, ungleiche Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern aus armen oder armutsgefährdeten Familien, stadträumlich ungleiche Verteilung von Bildungschancen, wachsende Altersarmut, müssen die vorhandenen städtischen Ressourcen, zielgenauer und gerechter eingesetzt werden. Dabei ist auch eine stärkere Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe notwendig.

In einigen Städten Deutschlands wird  z. B. für die Verteilung der Ressourcen ein datenbasierter Sozialindex herangezogen. Die Antragsteller wollen nicht vorgeben, welche  Indikatoren für das Bildungsmonitoring der Stadt Chemnitz relevant sein sollen. Deshalb wird diese Aufgabe den in Punkt 2 des Beschlussantrages genannten Akteuren übertragen.

punktweise Abstimmung im Stadtrat:

Abstimmung über Punkt 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig bestätigt
(40 Ja-Stimmen)

Abstimmung über Punkt 2
Abstimmungsergebnis: einstimmig bestätigt
(40 Ja-Stimmen)

Abstimmung über Punkt 3
Abstimmungsergebnis: einstimmig bestätigt
(39 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Abstimmung über Punkt 4
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bestätigt
(32 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen)

Abstimmung über Punkt 5
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bestätigt
(33 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)

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