Beschlussantrag – Bürgerplattformen

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Rathaus_StadtratAntragssteller:

Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antragstitel:

Bürgerplattformen

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt, die bestehenden Bürgerplattformen Chemnitz Mitte/West, Chemnitz Süd und Chemnitz Mitte weiter zu unterstützen und diese  Beteiligungsstruktur ab 2019 auf die weiteren Stadtgebiete – mit Ausnahme der Stadtteile mit Ortsverfassungen – auszuweiten. Die Bürgerplattformen sollen sich an der Stadtgebietseinteilung für Bürgerplattformen gemäß Anlage 4 zu B-094/2014 orientieren.
2. Die Unterstützung, Begleitung und Koordination der im Stadtgebiet relevanten Akteure sowie der weiteren Instrumente der Bürgerbeteiligung soll durch einen Träger erfolgen. Die Stadtverwaltung fordert Träger auf, ein Konzept zur Betreibung einer Bürgerplattform einzureichen. Der Stadtrat entscheidet über die Anerkennung
und Förderung weiterer Bürgerplattformen entsprechend der Kriterien gemäß Anlage 3 zur B-094/2014, unter Ausschluss von Punkt 4. Die Anerkennung erfolgt unter der Maßgabe, dass dieser Punkt 4 der Anlage 3 der B-094/2014 nach zwei Jahren umgesetzt sein soll. Aussagen hierzu sollen im Rahmen einer Evaluierung der Arbeit
der Bürgerplattformen nach der Laufzeit von zwei Jahren getroffen und dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben werden.
3. Die Bürgerplattformen werden mit einem Budget in Höhe von 1,61 Euro pro Einwohner ihres Gebietes für die Umsetzung von Projekten (Bürgerbudget) ausgestattet.
4. Die Bürgerplattformen erhalten weiterhin für Personal- und Sachkosten einen Zuschuss entsprechend Anlage 1.
5. Die Ausstattung der bestehenden Bürgerplattformen wird entsprechend angeglichen.
6. Die Bezuschussung der Ortschaftsräte ist so anzupassen, dass keine Schlechterstellung erfolgt. Die Verwaltung legt in Abstimmung mit den Ortschaftsräten eine Änderung des Beschlusses B-233/2011 vor.

Begründung:

Das Thema Bürgerbeteiligung bleibt eine Herausforderung für die Politik. Besonders auf kommunaler Ebene ist die Umsetzung zahlreicher Formen politischer Teilhabe möglich und sinnvoll, um eine stärkere pluralistische Entscheidungsfindung im Sinne des Gemeinwohls zu treffen.

In den seit Herbst 2011 – zuerst als Modellversuch –  arbeitenden Bürgerplattformen schlossen sich Vereine, Initiativen und einzelne Bürgerinnen und Bürger eines Stadtgebietes zusammen und analysieren für ihren Stadtteil gemeinsame Anliegen und Probleme. Auf dieser Grundlage erarbeiten die Bürgerplattformen eigene konstruktive Lösungsvorschläge, unterstützen Aktivitäten im Stadtteil, tragen zu einem größeren Miteinander zwischen den Einwohnern bei und koordinieren das Zusammenwirken mit den weiteren Instrumenten der Bürgerbeteiligung. Die Verhandlungen mit der Stadtverwaltung und der Politik vollziehen sich auf Augenhöhe.

Diese in Sachsen einmalige Form der Bürgerbeteiligung hat sich bewährt, auch wenn seit 2014 – neben den Bürgerplattformen in Chemnitz Mitte-West, Chemnitz Süd und Chemnitz Mitte – keine weiteren hinzugekommen sind. Sie stellen eine geeignete niederschwellige Alternative zu Stadtteilbeiräten dar, an denen Bürgerinnen und Bürger projektorientiert teilnehmen können. Daher sollten sie ab 2019 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Vereine und freie Träger, die sich in Chemnitz um die Stadtgesellschaft bemühen und Interesse an der Gestaltung einer Bürgerplattform haben, sollen aufgefordert werden, ein Konzept zur Initiierung und Betreibung einer
Bürgerplattform einzureichen.

Auf Grundlage der Konzepte und unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 zu B-094/2014 entscheidet der Stadtrat über die Anerkennung weiterer Bürgerplattformen. Die in Punkt 4 der B-094/2014 getroffenen Festlegungen sollen für die ersten zwei Jahre der Arbeit der neuen Bürgerplattformen außen vor bleiben. Nach Ablauf der Zweijahresfrist soll im Rahmen einer Evaluierung die Arbeit aller Bürgerplattformen bewertet und die Kriterien des Punktes 4 der B-094/2018 umgesetzt sein.

Die Aufstockung des Budgets für Personal sowie für Projekte trägt zur Attraktivitätssteigerung bei und unterstreicht die Einbeziehung bei wichtigen Vorhaben als Träger öffentlicher Belange.

Das Budget für die Umsetzung von Projekten (Bürgerbudget) soll je Einwohnerzahl und in ähnlicher Höhe wie das Budget der Ortschaften für Heimatpflege und Vereine ausgereicht werden. Dieses entspricht aktuell 1,61 Euro, weshalb für die Bürgerplattformen dieses Budget pro Einwohner angesetzt werden soll. Für die kleinste zu bildende Bürgerplattform (Chemnitz-Nord) beträgt das Bürgerbudget somit 18.856,32 €.

Eine bessere personelle Ausstattung mit mind. 0,5 AE pro Bürgerplattform (bei mehr als 30.000 Einwohnern 1,0 AE) sowie ein angemessenes Sachkostenbudget stellt sicher, dass die Arbeit zwischen den einzelnen Akteuren gut koordiniert, die Funktion als Sprachrohr und Ansprechpartner sinnvoll genutzt bzw. ausgebaut wird und zahlreiche Aktivitäten der Zivilgesellschaft unterstützt werden können.

Die Ortschaften, in denen Ortschaftsräte existieren, sollen von den zu bildenden Bürgerplattformen ausgenommen werden. Sie arbeiten seit vielen Jahren nicht nur erfolgreich im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner, sie übernehmen auch die Aufgaben, die Bürgerplattformen in den anderen Stadtteilen wahrnehmen sollen. Unter anderem haben sie ein Budget für Feste und Vereine. Eine Parallelstruktur kann dadurch vermieden werden. Eine Benachteiligung der Ortschaftsräte ist in jedem Falle zu vermeiden, daher soll das Budget in Abstimmung mit den
Ortschaftsräten bei Schlechterstellung angepasst und mindestens dem pro Kopf-Budget der Bürgerplattformen entsprechen.

Soweit es durch die Ausklammerung der Stadtteile mit Ortschaftsräten zu einer Verkleinerung der Bürgerplattform kommt (z. B. Chemnitz Nord), kann geprüft werden, ob eine Zusammenführung mit einer benachbarten Bürgerplattform sinnvoll ist. Hierzu können die einzureichenden Konzepte den Ausschlag geben.

Anlage 1:

Jährlicher Personalkostenzuschuss:

Bis 15.000 Einwohner 0,5 Stelle
Bis 30.000 Einwohner 0,75 Stelle
Ab 30.000 Einwohner 1,0 Stelle

Jährlicher Sach- und Verwaltungskostenzuschuss:

Sockelbetrag für jede Bürgerplattform: 2.000,00 Euro

Weiterer Zuschuss je Bürgerplattform
bis 15.000 Einwohner 500,00 Euro
bis 30.000 Einwohner 1.000 Euro
ab 30.000 Einwohner 1.500 Euro

Abstimmung im Stadtrat:

Ja: 31, Nein: 15, Enthaltungen: 1

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