Beschlussantrag – Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“

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antragstellende Fraktionen:

SPD-Fraktion; Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP-Fraktion

geänderter Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, einen Projektantrag zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für den BA 3 des Gesamtvorhabens „Pleißenbachgrünzug“ zu erarbeiten und fristgerecht bis 15.10.2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.

Begründung (ursprünglicher Antrag):

Der Bund legte das Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ auf, um einen leistet Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung grünblauer Infrastruktur zu unterstützen.
Projektvorschläge sind bis 15.10.2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) einzureichen.

Förderfähig sind u.a. Investitionen sowie investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen in urbanen Grün- und Freiräumen, auch Baumaßnahmen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln.
Ziel ist die Bewahrung vorhandener natürlicher Kohlenstoffsenken oder deren Entwicklung zur Bewältigung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser- und überflutungsgefährdete Gebiete).
Die öffentliche, möglichst barrierefreie Zugänglichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung.

Denkbare Vorhaben sind u.a

– großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame Parkanlagen,

– die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen, sogenannte Klimaoasen,

– großräumige Projekte, die graue Infrastruktur wie Verkehrsräume, Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere in grünblaue umwandeln,

– die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasserverfügbarkeit auch unter Nutzung von Grauwasser.

Die Stadt Chemnitz hat in den genannten Bereichen sowohl Potentiale als auch konkrete Vorstellungen aufzuweisen, weshalb die antragstellenden Fraktionen davon ausgehen, dass ein antragsreifes Vorhaben bis Antragsschluss vorgelegt werden kann.
Sollte ein bereits geplantes und für den Haushalt vorgesehenes Vorhaben den Anforderungen des Bundesprogramms entsprechen, so ist dieses auszuwählen, um den kommunalen Eigenanteil absichern zu können.

Abstimmung im Stadtrat: 52 ja / 3 nein

LINK zum Beschlussantrag

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