Beschlussantrag – Dynamisierung Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit

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antragstellende Fraktionen:

Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/Die PARTEI,Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für Projekte, die durch die Fachförderrichtlinie Jugend,
Soziales, Gesundheit (FRL-JSG) gefördert werden, einheitlich beginnend ab dem Jahr 2023:


– jährlich die Personalkosten um 4 % zu erhöhen (bis zur Höhe der nachgewiesenen Tarife der geförderten Träger (maximal des TVöD)),

– die Verwaltungsumlage jährlich um 5 % zu steigern,

– die tatsächlichen Betriebskosten für Liegenschaften/Gebäude anzuerkennen,

– die Anerkennung der Sonstigen Sachaufwendungen (ohne Personalkosten) als
Pauschale in Höhe bis zu 6 % der Gesamtprojektkosten. Über der Pauschale liegende
Kosten sind aufgeschlüsselt zu beantragen und zu genehmigen.

Die erforderlichen zusätzlichen Mittel sollen bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes und zukünftiger Haushalte berücksichtigt werden.

Begründung:

Die Stadt Chemnitz überträgt zahlreiche soziale, sozialmedizinische und jugendhilfebezogene Aufgaben an freie Träger. Dies verpflichtet die Stadt Chemnitz, dafür Sorge zu tragen, dass die beauftragten Träger ihrer Verantwortung für die soziale Infrastruktur wahrnehmen können. Dazu gehört vor dem Hintergrund des erheblichen
Fachkräftemangels in der Region auch die Ermöglichung der angemessenen Fachkräfteausstattung. Insbesondere müssen die Träger in der Lage sein, Mitarbeitende die schwierige und qualifizierte Aufgaben der sozialen Fürsorge übernehmen, fair und tariflich zu bezahlen. Mit Beginn der Corona-Pandemie hatten sich die freien
Träger freiwillig verpflichtet, die Forderung vorerst ruhen zu lassen. Nach über 2 Jahren Pandemie ist der Kostendruck auf die Träger noch einmal erheblich größer geworden. Die jährliche Erhöhung vom 4 % bedeuten ca. 100.000 €.


Zudem ist aktuell eine exponentielle Steigerung aller Sachkosten zu verzeichnen, die keine Spielräume mehr lassen. Die Träger benötigen eine Dynamisierung der Zuwendungen, um die fachspezifische Qualität aufrechterhalten zu können, weiteren Personalabbau und die Einschränkung der Angebote verhindern zu können, für Fach-
kräfte attraktiv zu bleiben und einen fairen und kalkulierbaren Eigenmitteleinsatz siche rzustellen. Eine Steigerung der Verwaltungsumlage jährlich um 5 % macht insgesamt ca. 60.000 € aus.
Die Aufschlüsselung der sonstigen Sachaufwendungen als Pauschale zu den Gesamtprojektkosten berücksichtigt, dass der Anteil der finanzierten AE zwischen den Trägern großen Schwankungen unterliegt.
Letztendlich ist dieser Beschluss erforderlich, um die weitere Kürzung der sozialen Angebote zu stoppen und damit den sozialen Frieden in Chemnitz zu wahren

Abstimmung im Stadtrat: Ja: 27, Nein: 18, Enthaltungen: 0

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