Beschlussantrag – Ergänzende Reglung zum Umgang mit Fundtieren (speziell Katzen)

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Antragsteller: SPD-Fraktion, DIE LINKE, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Antragstitel: Ergänzende Reglung zum Umgang mit Fundtieren (speziell Katzen)

Beschlussvorlage:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, über die Vorteile der Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen in geeigneter Weise, unter anderem in der zu erarbeitenden Informationsbroschüre über den Umgang mit Tieren in Chemnitz sowie auf der Homepage, zu informieren.
2. Der Stadtrat fordert die Chemnitzer Landtagsabgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, dass der Freistaat Sachsen entsprechende Regelungen zur Abgrenzung von so genannten Schutzgebieten innerhalb des Freistaates Sachsen und hier im Besonderen betreffend die Stadt Chemnitz erlässt oder seine Ermächtigung für den Erlass entsprechender Regelungen auf die Kommunen überträgt.

Begründung:

Die Anzahl verwildert lebender Katzen und die Verwahrung dieser oder aus diesem Umstand heraus geborener Würfe durch Tierheime stellt für viele Kommunen aus einer Vielzahl an Gründen ein Problem dar:
• Schwer zu kontrollierende Entwicklung der Katzenpopulation
• Verelendung verwildert lebender Katzen
• Gesundheitliche Gefährdungen der Tiere (Übertragung von Krankheiten, überdurchschnittlich hervorgerufen durch freilaufende unkastrierte Tiere, Infektionsgefahr für freilaufende unkastrierte Tiere ebenfalls überdurchschnittlich)
• Gesundheitliche Gefährdungen für Menschen durch Schmutz- und Schmierinfektionen, parasitäre und Hauterkrankungen
• Dezimierung von Populationen anderer Tiere, z.B. Singvögel
• Finanzielle Aufwendungen der Kommune durch die Aufgabe der Verwahrung
Auf Grund der bundesgesetzlichen Regelungen ist es der Stadt Chemnitz gegenwärtig rechtlich wohl nicht möglich, für Katzen eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht einzuführen. Hierzu sind Regelungen durch den Freistaat Sachsen notwendig, indem eine Regelung nach § 13 b Tierschutzgesetz erlassen wird. Es ist auch möglich, diese Ermächtigung auf die Kommunen zu übertragen, wie es u. a. der Freistaat Thüringen handhabt.

Abstimmung im Stadtrat:

Ja: 33, Nein: 16, Enthaltungen: 5

 

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