Beschlussantrag – Erhaltung und Sanierung der Vereinssportstätten in der Sportförderrichtlinie

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antragstellende Fraktionen:

SPD-Fraktion, CDU-Ratsfraktion, Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/ Die PARTEI

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, innerhalb der Sportförderrichtlinie die Möglichkeit einzuräumen, nicht in Anspruch genommene Mittel der Förderart 3.1 (Bewirtschaftung und Unterhaltung von Sportstätten) für Betriebskosten aus der Sportförderrichtlinie aus dem Jahr 2021 zur Verwendung für das Jahr 2022 zu übertragen.

Die unverbrauchten Mittel sollen innerhalb der besagten Förderart zusätzlich für Maßnahmen der Werterhaltung bzw. Werteschaffung genutzt werden können, ohne auf die bewilligten Mittel für das Jahr 2022 gegengerechnet zu werden. Über die Inanspruchnahme der Mittelübertragung sollen die Vereine selbst entscheiden können, ebenso über die Verwendung in Bezug auf die Maßnahmen zur Werterhaltung, Sanierung und Erhaltung der Sportstätten nach 3.1.2. in den genutzten Liegenschaften.
Der Übertrag und dessen geplante Verwendung ist vorab anzuzeigen und spätestens zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022 im Verwendungsnachweis nachprüfbar darzulegen.

Begründung:

Durch die Corona-Pandemie haben Spiel- und Trainingsbetrieb weitgehend geruht.
So ist davon auszugehen, dass die Betriebsausgaben in den vereinsbetriebenen Sportstätten nicht vollumfänglich ausgegeben wurden.

Diese pandemiebedingt nicht verbrauchten Mittel sollen nicht an die Stadt zurücküberwiesen werden, sondern innerhalb der Förderart 3.1 für Maßnahmen der Werterhaltung bzw. Werteschaffung nach 3.1.2 im Verein verbleiben. Eine Anzeige des Mittelübertrags und der geplanten Verwendung soll vorab erfolgen, um die Möglichkeit zu geben, zu prüfen, ob das/die beabsichtige(n) Vorhaben förderfähig sind.

Mit dem Antrag soll die benannte Förderrichtlinie nicht geändert werden, sondern eine ausnahmsweise und einmalige Kulanzregelung getroffen werden, die einen Spielraum zur Unterstützung der von der Pandemie betroffenen Vereine eröffnet.
Da es sich um unverbrauchte Mittel aus dem Jahr 2021 handelt, ist keine Deckungsquelle innerhalb der Haushaltsjahre 2021/22 notwendig.

Abstimmung im Stadtrat: Infolge der Beantwortung einer Ratsanfrage zurückgezogen.

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