Beschlussantrag – Erstellung der Vorplanung für die zweispurige Nutzung des „Überfliegers“

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Rathaus_StadtratAntragssteller:

SPD-Fraktion

Antragstitel:

Erstellung der Vorplanung für die zweispurige Nutzung des „Überfliegers“

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, Kosten und Zeitaufwand für die Erstellung einer Vorplanung für die zweispurige Nutzung der Schleppkurve vom Südring zu Neefestraße zu prüfen.
Dabei sind zu berücksichtigen:

– Hinführung zur Schleppkurve vom Südring aus
– Abschnittsweise Ergänzung einer Fahrspur der Neefestraße landwärts
– Erfordernisse notwendiger Verflechtungslängen
– Einordnung der Zufahrt Bahnstraße in die Neefestraße
– Verbreiterung der Brücke Stelzendorfer Straße
– Fragen des Lärmschutzes
– Etwaiger Neubau der Stützwand/ -mauer nach der Brücke Stelzendorfer Straße
– Weiterführung des Südverbunds Teil III bis zur Zwickauer Straße einschließlich der anfallenden Kosten und dessen Auswirkungen auf die Verkehrsströme

Auf der Grundlage dieses Prüfergebnisses sollen durch das zuständige Dezernat Varianten zur Entscheidung erarbeitet und dem Stadtrat spätestens mit der ersten Beratung zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans vorgelegt werden.

Begründung:

In Ratsanfrage RA-423/2017 wurde eine Einschätzung zur derzeitigen Verkehrsführung am Bauwerk „Überflieger“ vorgenommen.

Diese folgt nach wie vor der Planung und der Baurechtsetzung, dass die Fortführung des Südrings in Richtung Zwickauer Straße und schließlich weiter zur Kalkstraße erfolgen sollte. Unter dieser Annahme wäre ein nicht unerheblicher Teil der Verkehrsströme in diese Richtung abgeflossen.

Da diese Baumaßnahme seither nicht umgesetzt wurde, ist eine Prüfung sinnhaft, inwieweit die zweite Spur der Schleppkurve nutzbar sowie die dafür entsprechende Hinführung der Spuren vom Südring zu gestalten sind.

Weitaus größer dürfte der zu erwartende Aufwand im Bereich der Verflechtungslängen und –spuren an der Neefestraße landauswärts sein. Die dort erforderlichen Baumaßnahmen sind somit zwingend in der Vorplanung zu betrachten.

Da offenkundig keine baulichen Einschränkungen am Bauwerk „Überflieger“ bestehen und mit entsprechenden Maßnahmen an den Verflechtungslängen eine Leistungssteigerung am Verkehrsknotenpunkt zu erwarten sind, ist eine Vorplanung notwendig, um die verkehrsplanerische Bewertung an der Neefestraße/ Südring abzuwägen und gegebenenfalls vornehmen zu können.

 Abstimmung im Stadtrat:

Ja: 38, Nein: 3, Enthaltungen: 5

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