Beschlussantrag – Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Sportvereine

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Rathaus_StadtratAntragssteller:

SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antragstitel:

Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Sportvereine

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, in der Förderart – Sicherung des gemeinnützigen  Spielbetriebs – der Sportförderrichtlinie, künftig Inklusionsangebote beziehungsweise entsprechende
Abteilungen der beantragenden Vereine mit einzubeziehen.

Des Weiteren beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung, die Sportstättengebührensatzung dahingehend anzupassen, dass die besonderen Rahmenbedingungen von Inklusionsangeboten entsprechend Berücksichtigung finden.

Bei der Überarbeitung von Sportförderrichtlinie und Sportstättengebührensatzung ist die Behindertenbeauftrage der Stadt Chemnitz einzubeziehen.

Begründung:

Sportförderung erfolgt in der Stadt Chemnitz auf Grundlage der Sportförderrichtlinie. Für den Bereich des Breitensports, hier insbesondere die Sicherung des gemeinnützigen Sportbetriebs, regelt Punkt 3.3. die Berechnungsgrundlage.

Bereits nach derzeitigem Stand gilt eine deutlich höhere Berechnungsgröße für Kinder und Jugendliche als für Erwachsene, um der besonderen Förderung des Kinder- und Jugendsportes in den  Vereinen Rechnung zu tragen. Sportvereine erfüllen mit dieser besonderen Förderung einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.

In besonderem Maße gilt dies jedoch auch für inklusive Angebote von Sportvereinen, die derzeit  jedoch keine besondere Berücksichtigung in der Sportförderung finden. Sportvereine können ein  wichtiger Anker für gesellschaftliche Teilhabe sein, weshalb ein Engagement mit Angeboten, Teams oder gar Abteilungen in der Sportförderung entsprechend berücksichtigt werden soll.

Neben der direkten Sportförderung sollte aus Sicht der Antragsteller auch die indirekte Förderung im Rahmen einer Ermäßigung der Sportstättengebühren ermöglicht werden. So wäre es beispielsweise denkbar, dass der erhöhte Platzbedarf von Rollstuhlsportlern ebenso  Beachtung findet, wie dies bei der Sportart Radball geschehen ist.

Abstimmung im Stadtrat:

Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 2

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