Beschlussantrag – Gebührenbefreiung für Volksfeste, Straßen- und Parkfeste, Zirkusgastspiele, Varietés, Hochseilschauen u.Ä. von Gebühren/Entgelten nach der Grünanlagengebührensatzung, der Sondernutzungssatzung und der Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Nutzung von Marktflächen, des Festplatzes und der markttechnischen Anlagen

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antragstellende Fraktionen: CDU-Ratsfraktion, SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in geeigneter Weise, Schausteller für Volksfeste, Straßen- und Parkfeste, Zirkusgastspiele, Varietés, Hochseilschauen u.Ä. (vgl. Sondernutzungssatzung Anlage 1 Nr. 20) für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 von der Gebühren-/Entgeltpflicht aus der Grünanlagengebührensatzung, der Sondernutzungssatzung und der Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Nutzung von Marktflächen, des Festplatzes und der markttechnischen Anlagen zu befreien.

Von der Befreiung ausgenommen sind Kosten die für tatsächlichen Strom- und Wasserverbrauch entstehen.

Bereits bezahlte Gebühren, Entgelte und angefallene Bearbeitungsgebühren im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 werden zurückgezahlt.

Ein Ausgleich der entstehenden Mindereinnahmen durch Bundes- und Landesmittel zur Unterstützung der Kommunen in der Corona-Krise ist zu prüfen.

Begründung:

Durch die Corona-Pandemie entstand für Schausteller und Veranstalter eine lange Zeit, ohne die Möglichkeit Einnahmen zu generieren. Neben den typischen Gefahren (schlechtes Wetter, etc.) für verlustreiche Festveranstaltungen kam dadurch eine ohnehin angespannte finanzielle Situation der Schausteller / Veranstalter hinzu. Des Weiteren erfordern Hygienekonzepte zusätzliche Ausgaben für deren
Umsetzung, um ein Infektionsrisiko bei derartigen Veranstaltungen zu vermindern.
Ziel dieses Antrages ist es, durch den Erlass der städtischen Gebühren, im Vorhinein die Gewinn-Verlust-Rechnung positiver zu gestalten, um die Veranstalter zu motivieren Feste in Chemnitz durchzuführen. Außerdem soll es den Veranstaltern ermöglichen, die Plätze auf ihren Festen günstiger an Schausteller, Gastronomie, etc. zu vergeben, sodass auch für diese eine Teilnahme leichter ermöglicht wird und es gelingt attraktive Festveranstaltung mit einer hohen Angebotsbreite in Chemnitz durchzuführen.

Abstimmung im Stadtrat: mehrheitlich zugestimmt

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