Beschlussantrag – Jugendbeteiligung in der Kommune stärken

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Rathaus_StadtratAntragssteller:

Fraktion DIE LINKE, SPD-Stadtratsfraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antragstitel:

Jugendbeteiligung in der Kommune stärken

(geänderter) Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, ein Konzept zur Jugendbeteiligung am kommunalpolitischen Geschehen zu erarbeiten.

Dafür wird eine Arbeitsgruppe gebildet, der unter anderem Vertreter aus folgenden Bereichen angehören sollen:
– Amt für Jugend und Familie
– Bürgermeisteramt
– Netzwerk für Jugend- und Kulturarbeit
– Liga der Woh/fahdsverbände
– Chemnitzer Jugendforum
– Stadtschülerrat

Weiterhin sollen dieser Arbeitsgruppe die Kinder- und Jugendbeauftragte und je ein/e Vertreter/in der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen angehören. Weitere Experten sowie Fachämter können anlassbezogen einbezogen werden.

Die Arbeitsgruppe soll sich u.a. mit folgenden Schwerpunkten beschäftigen:
– Analyse und Bewertung der bisher eingesetzten Mittel der Jugendbeteiligung der Stadt Chemnitz
– Ideenfindung weiterer Jugendbeteiligungsmaßnahmen und Prüfung auf die mögliche Umsetzung in der Stadt Chemnitz

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Moderation und Leitung der Arbeitsgruppe durch einen externen Vertreter (z. B. TU Chemnitz) übernommen werden kann.

Das Konzept soll dem Stadtrat spätestens bis zum April 2019 vorgelegt werden.

Begründung:

2018 ist eine Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung in Kraft getreten. Neu hinzugekommen ist der 5 47 a mit folgendem Wortlaut:
„Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu so“ die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“

Bereits vorhandene Jugendbeteiligungsmaßnahmen sollen diskutiert und geprüft sowie neue Formen entwickelt werden.

Nach der Diskussion im Jugendhilfeausschuss sind weitere Aspekte mit aufgenommen worden:

Das Thema Jugendbeteiligung so/I nicht nur aus Sicht des Jugendamtes (als Vertreterin der Jugendhilfe) sowie des Bürgermeisteramtes (zuständig für Bürgerbeteiligung) betrachtet, sondern auch andere Fachämter mit einbezogen werden. So ist Jugendbetei/igung u. a. auch im Bereich von Schulen sowie Bauplanung zu betrachten. Diese sollen deshalb anlassbezogen mit zur Arbeitsgruppe eingeladen werden.
Damit die Diskussion in der Arbeitsgruppe zie/orientiert von statten gehen kann und nicht durch einen Vertreter dominierf wird, soll geprüft werden, ob die Moderation extern vergeben werden kann. Bei anderen Arbeitsgruppen gab es diesbezüglich beispielsweise mit der TU Chemnitz gute Erfahrungen.

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