antragstellende Fraktionen:
SPD-Fraktion, Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Austausch mit anderen Kommunen, ein übersichtliches Verfahren zur Überprüfung der Beschlussvorlagen hinsichtlich der Klimaauswirkungen zu erarbeiten.
2. Dabei soll ein Formblatt entstehen, welches den Mitarbeiter*innen verschiedener Ämter der Stadtverwaltung Chemnitz ein klares aber unkompliziertes Urteil mit entsprechender Begründung über die
Auswirkungen der Beschlussvorlagen – Klimafolgeeinschätzung – erlaubt.
3. Dieses Formblatt wird ab 31.03.2021 als Teil der Beschlussvorlage dem jeweils betroffenen Gremium (Fachausschuss bzw. Stadtrat) zur Verfügung gestellt.
4. Die Einschätzung der Klimaauswirkungen erfolgt auf Basis des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Chemnitz, in dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen festgelegt sind.
5. Ein erster Entwurf für das Formblatt ist den Mitgliedern des Ausschusses für Klimaschutz und Umwelt bis Ende dieses Jahres vorzulegen.
6. Nach 12 Monaten soll eine Evaluation des Verfahrens erfolgen, um mögliche Anpassungen des Formblattes oder Angleichungen am Ablauf der Methode vorzunehmen.
Begründung:
Der Klimawandel betrifft alle Bereiche der Gesellschaft. Daher ist es wichtig, zukünftige Auswirkungen in die heutigen Planungsprozesse einzubeziehen, um schwerwiegende negative Folgen zu vermeiden. In anderen Städten haben sich die Verwaltungen schon Gedanken gemacht, wie eine „Klimafolgeeinschätzung“ für Beschlussvorlagen ausgestaltet und umgesetzt werden kann.
Ein Formblatt zur Überprüfung der Beschlussvorlagen hinsichtlich der Klimaauswirkungen unterstützt die Kommune dabei, den abstrakten Begriff der Klimafolgeeinschätzung auf das konkrete Verwaltungshandeln zu transformieren. Somit werden Denkanstöße auf ein konkretes Projekt gerichtet: Wie klimafreundlich ist das Vorhaben? Wie kann es klimafreundlicher werden? Das Formblatt ist keine abschließende Prüfung oder Bewertung, sondern ein Hilfsmittel für gute Entscheidungen im Laufe des Planungsprozesses.
Mit dieser Bewertung stehen auch den Stadträtinnen und Stadträten zukünftig zusätzliche Informationen über die aus Sicht des Erstellers zu erwartenden Auswirkungen des Beschlusses auf die in den Klimaschutzzielen für Chemnitz festgelegte gewünschte Entwicklung zur Verfügung.
Die Klimafolgeeinschätzung ist eine subjektive Einschätzung der ausfüllenden sachbearbeitenden Person, die auf Grundlage des strukturierten Formblatts erstellt wird. Sie wird innerhalb des die Beschlussvorlage erstellenden Referats ausgefüllt. Hierbei entscheidet jedes Referat selbst, ob die Einschätzung von der sachbearbeitenden Person, Amts- oder Dienststellenleitung oder Referatssachbearbeiter*in ausgefüllt wird.
Die bisherigen Erkenntnisse aus Chemnitz zur Rubrik „Klimaauswirkungen“ sind nicht ausreichend und noch zu ungenau. Fundierte Einschätzungen über die möglichen Folgen der Beschlüsse sind jedoch ein wichtiges Mittel, um die Bevölkerung für die Auswirkungen unserer Entscheidungen auf das Klima
zu sensibilisieren.
Abstimmung im Stadtrat: noch offen
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