Beschlussantrag – Kompensation der Mehrausgaben für Essensversorgung in Kindertageseinrichtungen und Schulen

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antragstellende Fraktionen:

SPD-Fraktion; Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/ Die PARTEI

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 31.08.2022 in den Austausch mit den Caterern zu treten, die die Essensversorgung in den Chemnitzer Kindertageseinrichtungen und Schulen leisten,
und laufende Verfahren zu optimieren, deren Mehrausgaben, beispielsweise durch Reduzierung oder Erlass derer Betriebskosten, anteilig zu kompensieren und damit Kostensteigerungen zu verhindern bzw. rückgängig zu machen.
Zugleich ist zu prüfen, inwieweit der Haushalt 2023/24 eine anteilige Kompensation für das kommende Schuljahr abbilden kann.

Der Schul- und Sportausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss sind über die Umsetzung in ihren Sitzungen im September 2022 zu informieren.

2. Im Rahmen dieses Austauschs ist auch ein geeigneter Weg zu beraten, Berechtigte noch stärker auf Leistungen für Bildung und Teilhabe aufmerksam zu machen. Hierbei sind der Stadtelternrat und der Kreiselternrat Chemnitz sowie die Schulsozialarbeiter:innen einzubeziehen. Zudem ist zu prüfen, hierfür die Elternabende zu Beginn des Schuljahres und in den Kitas intensiv zur Information zu nutzen.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass auch der Freistaat Sachsen finanzielle Zuschüsse für die Essensversorgung in Kindertagesstätten und Schulen zur Verfügung stellt.

Deckungsquelle:

180.000 EUR ,
Erträge ruhender Verkehr, Unfälle, sonstige Verkehrsordnungswidrigkeiten und allgemeine Ordnungswidrigkeiten, stationäre Geschwindigkeitsüberwachung (12211)

Begründung:

Die Aufrechterhaltung der Mittagessenversorgung in den Kindertagesstätten und den Schulen stellt eine wichtige Aufgabe der Stadt dar.
Gestiegene Lebensmittelpreise schlagen sich auch auf die Herstellung der Essenversorgung durch die Anbieter durch. Eine Bezuschussung durch die Kommune allein kommt einem unmöglichen Kraftakt gleich, weshalb eine Lösung auf Landesebene unumgänglich ist. Eine anteilige Kompensation der Mehrkosten in der Herstellung als Auffangmaßnahme für das laufende Jahr 2022 ist bspw. durch die Reduzierung oder den Erlass der Betriebskosten der Essensanbieter für Kitas und Schulen, zu erzielen. Hierfür ist ein Austausch zwischen der Verwaltung und den Caterern anzustreben, in dessen Rahmen auch ein geeigneter Weg gefunden werden soll, Berechtigte auf Leistungen für Bildung und Teilhabe aufmerksam zu machen.

Abstimmung im Stadtrat:

nach punktweiser Abstimmung gab es

– keine Zustimmung für den Beschlusspunkt 1

– Zustimmung für den Beschlusspunkt 2

– Zustimmung für den Beschlusspunkt 3 (in der Fassung eines Änderungsantrags von B90/ GRÜNE)

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