SPD-Fraktion
Antragstitel:
geänderter Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, für die im Bestand befindlichen Kunstrasenplätze diekünftige Verwendung alternativer Granulate wie Kork, Quarzsand und weitere zu prüfen. Selbigesgilt auch bei Neubauvorhaben von Kunstrasenplätzen.
2. Der Kunstrasenplätze betreffende Absatz im Sportentwicklungsplan soll neben dem aktuellen Zustand um die zu erwartende Lebensdauer und das verwendete Granulat ergänzt werden.
Zum Themenfeld Kunstrasenplätze soll im 1. Halbjahr 2020 ein Nachtrag zur Fortschreibung des Sportentwicklungsplans 2025 zum Beschluss vorgelegt werden.
3. Die Prüfung soll Beschaffungskosten und Haltbarkeit enthalten sowie einen Zeitplan für die Umrüstung aufzeigen und sind dem Stadtrat bis Ende I. Quartal 2020 vorzulegen.
Eine Prüfung soll Beschaffungskosten und Haltbarkeit enthalten sowie einen Zeitplan für die Umrüstung aufzeigen. Hierüber ist der Stadtrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Ende II. Quartal 2020 zu informieren.
Begründung:
Die Prüfung der Umweltbelastung durch das Granulat auf Kunstrasenplätzen wird gegenwärtig durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) durchgeführt.
Die unbestrittenen Vorteile geringerer Pflegekosten und wetterunabhängiger Nutzung haben auch in Chemnitz zum Ausbau der Kunstrasenplätze gesorgt. Die gegenwärtige Struktur bietet sowohl den betreibenden Vereinen als auch dem Spielbetrieb des Kreisverbands Fußball gute Bedingungen, wie bspw. einen erweiterten Zeitrahmen für den Trainings- oder Ausweichmöglichkeiten für den Wettkampfbetrieb.
Zugleich ist der ökologische Aspekt nicht zu vernachlässigen. Die Spielfelder selbst werden nach Ablauf der Nutzungsdauer Herausforderungen bei der Entsorgung nach sich ziehen. Das eingestreute Granulat – unabhängig davon, ob aktuelle Studien nun ein Minimal- oder ein „worst case“-Szenario zeichnen – trägt unstrittig zur Erhöhung des Anteils von Mikroplastik bei.
Eine Prüfung alternativer eingestreuter Granulate ist aus Sicht der Antragstellerin unabhängig von der Menge ausgetragenen Granulats und möglicher Gesetzesvorgaben sinnvoll.
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