Beschlussantrag – Lebendiger Brühl

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Antragsteller: SPD-Fraktion, Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/Die PARTEI, Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE, CDU-Ratsfaktion, FDP-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität bis Juli 2020, nach einer erfolgten Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner, Eigentümerinnen und Eigentümer, Gewerbetreibenden und weiteren Akteurinnen und Akteuren, die auf dem Brühl aktiv sind, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Chemnitz für den Bereich „Brühl-Boulevard“, analog zur räumlichen Eingrenzung aus B-236/2013, vorzulegen.

Begründung:

Mit der Ausweisung als „Urbanes Gebiet“ (MU) nach §6a BauNVO hat der Gesetzgeber eine Kategoriegeschaffen, die ohne festgelegtes Verhältnis zwischen Wohnbaufläche und Gewerbe den nötigen Gestaltungsspielraum für ein Quartier wie den Chemnitzer Brühl bietet.

Abstimmung im Stadtrat: mehrheitliche Zustimmung

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