Antragstitel:
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, bei Neuerrichtung und Erneuerung von Lichtsignalanlagen Zusatzeinrichtungen für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung zu integrieren.
Hierbei ist darauf zu achten, dass sowohl taktile als auch akustische Signalgeber angebracht werden und diese getrennt zu steuern sind.
Begründung:
In der Stadt Chemnitz Stadt Chemnitz sind derzeit 149 von 230 Ampelanlagen mit Signalen für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung ausgerüstet.
Da sich einige Anwohner, insbesondere nachts, von dem akustischen Signal gestört fühlen, werden diese zumeist während der Nachtstunden abgeschalten. Aufgrund der fehlenden Trennung von akustischem und taktilem Signal wird letzteres ebenso deaktiviert, obwohl hiervon keinerlei Störung für Unbeteiligte ausgeht.
Daher fordern wir die Stadtverwaltung auf, schrittweise bei der Neuerrichtung oder Erneuerung von Lichtsignalanlagen Zusatzeinrichtungen für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung zu integrieren, die eine durchgehende Nutzung des taktilen Signals ermöglichen, während in den Nachtstunden, im Interesse der Anwohner, das akustische Signal deaktiviert werden kann.
Abstimmung im Stadtrat:
Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 3
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