Beschlussantrag – Pandemiebedingte Ausnahmen in Förderrichtlinien

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Antragsteller: SPD-Fraktion, Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/Die PARTEI

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in den folgenden Fachförderrichtlinien haushaltsneutrale Lösungen für pandemiebedingte Einschränkungen des Betriebs geförderter Einrichtungen und Angebote möglich sind:

– Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit (FRL-JSG)
– Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung von Schulsozialarbeit
– Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und
Kultur
– Richtlinie zur Förderung von Begegnungseinrichtungen
– Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem „Soziokulturellen Jugendfonds“
– Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an Träger der freien Wohlfahrtspflege (Fachförderrichtlinie Gesundheitsamt)

2. Hierzu ist zu prüfen, inwieweit in den vorgenannten Fachförderrichtlinien 2021 die Festbetragsfinanzierung Anwendung finden oder für 2021 der Eigenfinanzierungsanteil reduziert werden kann, wenn der Fördergegenstand pandemiebedingt nicht vollumfänglich umgesetzt werden kann.

3. Über das Prüfergebnis soll in der Sitzung des Sozialausschusses am 07.09.2021 und in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.09.2021 beraten werden.

Begründung:

Durch die Corona-Pandemie sind zahlreiche Angebote aus verschiedenen Förderbereichen nur eingeschränkt möglich bzw. im ersten Halbjahr nicht möglich gewesen.

So ist davon auszugehen, dass Begegnungsstätten oder Jugendclubs geschlossen waren, Schulsozialarbeit während des eingeschränkten Schulbetriebs nicht stattfinden konnte und Sportanlagen im Jahr 2021 nur eingeschränkt genutzt wurden. Aus diesem Grund ist anzunehmen, dass beantragte Leistungen nicht vollumfänglich umgesetzt sowie Betriebskosten deutlich geringer ausfallen werden, als in der Planung veranschlagt.

Für die in Beschlusspunkt 1 genannten Richtlinien soll daher geprüft werden, ob bei geringerer Inanspruchnahme beantragter Mittel der Eigenfinanzierungsanteil reduziert werden kann. Ein weiterer Ansatz kann aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sein, im laufenden 2021 die Festbetragsfinanzierung anzuwenden, insofern die Richtlinie diese Möglichkeit einräumt.

Mit dem Antrag soll keine der benannten Förderrichtlinien geändert werden, sondern ausnahmsweise und einmalige Kulanzregelungen getroffen werden, die einen Spielraum zur Unterstützung der von der Pandemie betroffenen Projekte, Träger und Vereine eröffnen. Dabei sind keine höheren Haushaltsmittel der Stadt Chemnitz erforderlich, das es sich um ein Gegenrechnen reduzierten Gesamtfördervolumens bzw. um eine andere Art der Auszahlung von im Haushalt eingestellten Fördermitteln handelt, somit ist keine Deckungsquelle innerhalb der Haushaltsjahre 2021/22 notwendig.

Abstimmung im Stadtrat: mehrheitlich zugestimmt

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