Beschlussantrag – Praktische Handhabbarkeit der Förderrichtlinie „KulturErhalt“ des SMWK verbessern

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antragstellende Fraktionen:

FG DIE LINKE/Die PARTEI, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, FG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussvorschlag (mit Änderungsantrag der CDU):

Der Stadtrat beschließt:

1. Der Stadtrat von Chemnitz unterstützt ausdrücklich die Maßnahmen der Sächsischen
Staatsregierung zum Kulturerhalt und damit namentlich auch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung von Investitionen und Projekten von Kultureinrichtungen zur Überwindung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom Mai (Sächsisches Amtsblatt Nr. 22 vom 02.06.2022).

2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister und das Dezernat 5, in geeigneter Weise gegenüber der Sächsischen Staatsregierung bzw. dem SMWK darauf hinzuwirken, die Praktikabilität der in der Förderrichtlinie getroffenen Antragsformalitäten und Antragsfristen sowie damit im Zusammenhang die Laufzeit der Richtlinie zu überprüfen und ggf. so anzupassen, dass allen Interessierten, die die Zuwendungsvoraussetzungen objektiv erfüllen, die Inanspruchnahme der Fördermittel tatsächlich ermöglicht wird.

Begründung:

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus hat am 17. Mai 2022 eine Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Projekten von Kultureinrichtungen zur Überwindung der COVID-19-Pandemie (FRL KulturErhalt), veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 22. vom 02.06.2022 erlassen. Zuwendungszweck ist die Unterstützung von Einrichtungen und zivilgesellschaft-
lichen Verbänden im Bereich Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen, die auf Grund des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der SARSCOV2-Viruspandemie getroffenen behördlichen Maßnahmen und ihrer Folgen mit Einschränkungen konfrontiert waren oder sind und die sich auf Inhalt, Umfang sowie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Arbeit auswirken. Sie hat zum Ziel, Zuschüsse für Investitionen und Projekte sowie den Erhalt und die Sicherung der konstanten Arbeit der Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Verbände zu ermöglichen und so zum Fortbestand der vielfältigen Kulturlandschaft Sachsen beizutragen.

Die Richtlinie wendet sich an einen breiten Kreis von Zuwendungsempfängern im Bereich der Kulturpflege bzw. der Förderung von Kunst und Kultur, auch an Träger von kleinen und mittleren kulturellen Spielstätten im Bereich der darstellenden Künste und der Musik, die Einzelunternehmer oder selbst ständige Angehörige der freien Berufe sind. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Nach dem Wissen der Antragstellerin besteht bei den Praxisanwendern_innen große Besorgnis, dass diese wichtige und begrüßenswerte Richtlinie, die mit den zuständigen kommunalen Gremien betreffs ihrer Praktikabilität wohl nicht vorberaten wurde, zu Teilen dadurch nicht wirksam wird, dass zahlreiche potentiell berechtigte Zuwendungsempfänger_innen wegen der Antragsformalitäten, der Nachweise,
wie die Bedarfssituation, die wirtschaftliche Lage, die Zugehörigkeit zum Bereich der Kulturpflege etc. individueller Anleitung, Unterstützung und Hinweisgebung etwa seitens des Kulturbetriebes bedürfen, welcher aber auf Grund des verfahrensseitig vorgesehenen engen Zeitkorridors, welcher vorgibt, dass sämtliche Anträge unter Verwendung des durch die Bewilligungsstelle, der SAB, zur Verfügung gestell-
ten Antragsverfahrens bis spätestens 31. Oktober 2022 einzureichen sind, in der Kürze der Zeit nicht zu gewährleisten ist. Hinzu kommt, dass die Richtlinie bereits am 31.12.2022 wieder außer Kraft tritt.

Der Antrag bezweckt, dass der Stadtrat von Chemnitz das Anliegen der Richtlinie ausdrücklich würdigt und ihre Notwendigkeit bekräftigt, zum anderen soll die Körperschaft den Oberbürgermeister beauftragen, sich gegenüber der Staatsregierung um eine Anpassung der verfahrens- und fristenseitig vorgesehenen Regelungen an die jeweiligen im Antragsverfahren zu bewältigenden Prozesse zu bemühen.

Abstimmung im Stadtrat: Ja: 30, Nein: 8, Enthaltungen: 2

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