Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE
Antragstitel: Schulnetzplanung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Schulnetzplanung fortzuschreiben. Die Vorlage ist dem Stadtrat bis Dezember 2017 vorzulegen. Der Schul- und Sportausschuss ist spätestens ab April, sobald die Anmeldezahlen für die Chemnitzer Schulen vorliegen, in die Erarbeitung miteinzubeziehen.
Begründung:
Da sich die Einwohnerentwicklung und Geburtenzahlen in Chemnitz positiver als in den Berechnungen der Vergangenheit darstellen, ist eine Anpassung der Schulnetzplanung notwendig. Dabei sind die freien Träger, die Sonder- und Berufsschulen in die Betrachtung miteinzubeziehen. Als gesetzliche Grundlage dient § 23a Schulgesetz des Freistaates Sachsen in Verbindung mit der Verordnung der Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen. Laut § 7 Schulnetzverordnung ist die Schulnetzplanung alle 5 Jahre fortzuschreiben. Eine Vorzeitige Anpassung ist bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder der tatsächlichen Gegebenheiten möglich.
Abstimmung im Stadtrat:
Ja: 40 Nein: 6 Enthaltungen: 1
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.