Beschlussantrag – Stärkere Beachtung von Barrierefreiheit bei Bauprojekten

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Rathaus_StadtratAntragsteller:

Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion

Antragstitel:

Beschlussantrag – Stärkere Beachtung von Barrierefreiheit bei Bauprojekten

Beschlussvorschlag nach Änderung des Einreichers (Ersatz durch Alternativtext + Miteinreichung durch SPD):

Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, bei Bauprojekten öffentlicher Gebäude verstärkt die Schaffung der Barrierefreiheit sicherzustellen. In Einzelfällen kann darauf verzichtet werden, wenn besonders hohe zusätzliche Kosten (z.B. Denkmalschutz) entgegenstehen. Dies ist dem PBUA gegenüber zu begründen.

Im Fall der externen Vergabe der Planungsleistungen sind durch die Bewerber einschlägige Referenzen nachzuweisen.

Analog soll mit von der Stadt geförderten Baumaßnahmen freier Träger der Jugendhilfe verfahren werden.

Begründung:

Wiederholt fällt auf, dass bei Komplettsanierungen insbesondere von Kindertageseinrichtungen zwar die Speisenaufzüge erneuert werden, nicht aber der Einbau eines Personenaufzugs in Betracht gezogen wird. Begründet wird das mit den höheren Kosten eines solchen Fahrstuhls.

Bereits am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Während Behinderungen jahrhundertelang als etwas Defizitäres und zudem als etwas Individuelles gesehen wurden, stellt die Konvention eindeutig fest, „dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hg.): Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Bonn, 2010, S. 6).

Zu den umweltbedingten Barrieren gehören Gebäude, die mit bspw. einem Rollstuhl nicht genutzt werden können. Diese dauerhaft zu beseitigen, ist eine gewaltige Aufgabe, die nur über einen langen Zeitraum hinweg bewältigt werden kann. Umso wichtiger ist es, jede Möglichkeit zur Schaffung von Barrierefreiheit zu nutzen.

Sanierungen sind immer mit einem zum Teil erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Sie bieten allerdings auch die Chance, Barrierefreiheit herzustellen oder zumindest vorzubereiten. Das gelingt jedoch nur, wenn schon bei der Planung und Bauausführung von vornherein verstärkt darauf geachtet wird, dass die nachträgliche Schaffung von Barrierefreiheit so kostengünstig wie möglich erfolgen kann.

Insbesondere bei Grundrissänderungen sollten nachträgliche An- und Einbauten von z.B. Aufzügen
mit berücksichtigt, aber auch an die Nachrüstung mit bspw. Hörschleifen gedacht werden. Ebenso
wichtig ist eine spezielle Farbgebung, die es Menschen mit Beeinträchtigungen des Sehvermögens
erlauben, sich sicherer und selbstbestimmter zu bewegen.

Noch ein Satz zum Schluss: Überall dort, wo öffentliche Gelder eingesetzt werden, muss das, was damit geschaffen wird, auch von allen — egal ob mit oder ohne Handicap — genutzt werden können.

Abstimmung im Stadtrat:

Die einreichenden Fraktionen zogen den Beschlussantrag zur weiteren Beratung im Behindertenbeirat zurück.

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