Beschlussantrag – Stärkung des Baudezernates / Realistischere Planung / Besseres Baucontrolling / Bauherrenverantwortung

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Antragstellende Fraktionen:

Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/Die PARTEI, CDU-Ratsfraktion, Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität soll ab 2021 im Quartal mindestens
in einer zusätzlichen Sitzung Grundsatzfragen der Stadtentwicklung beraten, welche
auf Langfristigkeit angelegt sind und nicht unmittelbar Themen der Beschlussfassung
des Stadtrates sein müssen.

2. Der Oberbürgermeister soll eine Evaluierung der DA 6001 bis Mitte 2021 prüfen, um
diese an die Zweijahreshaushaltsplanung sowie an aktuelle Entwicklungen in der
Bauwirtschaft anzupassen. Darüber hinaus sind die Verantwortlichkeiten, die
Verbindlichkeit der Aufgabenstellung und die Befassung des Stadtrates im
Projektprozess zu optimieren. Im Zuge der Prozessoptimierung ist ein
Redaktionsschluss für die Fixierung der Aufgabenstellung zu definieren (z. B. mit
Baubeschluss). Die Bedarfsträger der Objekte vertreten und erläutern den Bedarf
(Aufgabenstellung) für die Projekte anhand untersuchter und dargestellter
Lösungsvarianten in den betreffenden Gremien/Ausschüssen. Änderungen in der
Aufgabenstellung, insbesondere wenn diese Kostenrelevanz haben, dürfen nach
Redaktionsschluss ausschließlich vom Stadtrat bestätigt werden.

3. Neue Bauprojekte sind ab 2021 erst dann im Haushalt abzubilden, wenn mit der
Leistungsphase 3 die voraussichtlichen Investitionskosten errechnet sind. Bis zur
Leistungsphase 3 wird für diese Planungsleistungen und für die
Voruntersuchungen/ Gutachten ein ausreichender Planungspool eingerichtet. Die
dafür erforderliche finanzielle Größe des Planungspools wird von der Verwaltung
ermittelt. Über die Verwendung des Planungspools hat jedoch der Stadtrat zu
entscheiden. Für das Jahr 2021/22 wird vorgeschlagen, dass der Stadtrat auf
Grundlage einer Übersicht der Neumaßnahmen (mit erreichtem Planungsstand)
entscheidet, ob dies in der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen ist.

4. Um daraus ggf. längere Umsetzungszeiten im Rahmen der Zweijahreshaushalte zu
vermeiden, hat das Baudezernat in Abstimmung mit dem Kämmerer bis Ende
Februar 2021 dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität sowie dem
Verwaltungs- und Finanzausschuss einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten.

5. Die Baubeschlüsse (mit Stand Leistungsphase 3) sind durch einen hervorgehobenen
Abschnitt „Bestandsaufnahme und Planungsvarianten“ zu ergänzen, um nachprüfbar
sicherzustellen, dass der Planung eine gründliche Analyse des Bestandes und der
örtlichen Gegebenheiten vorangestellt worden ist und eine angemessene
Variantenbetrachtung erfolgte.

6. Es ist zu prüfen, inwieweit die Bauherrenfunktion für alle neuen kommunalen
Bauvorhaben dem Dezernat 6 zugeordnet werden kann.. Dafür muss die
Projektsteuerung im Dezernat 6/GMH sowohl personell als auch qualitativ
aufgestockt werden. Das kann intern, durch entsprechenden Personalaufwuchs
und/oder extern durch entsprechende Dienstleister, erfolgen. In diesem Zusammenhang wird eine juristische Unterstützung im Vergabe-, Bauaus-führungs- und Nachtragsmanagement für notwendig erachtet. Für beide Maßnahmen legt das
Dezernat 6 dem Stadtrat bis 28.02.2021 einen Vorschlag vor, welcher bereits im
Zweijahreshaushalt 2021/2022 berücksichtigt werden sollte.

7. Für Bauvorhaben ab 400 T€ sind ab 2021 entsprechend DIN 276 in die
Kostenberechnung mögliche Risiken und kalkulatorische Baukostensteigerungen mit
einzuplanen.

8. Bis Ende 2021 ist die Tätigkeit der Kommunalbau Chemnitz GmbH zu bewerten und
zur Entlastung des Amtes 17 bis Ende 2021 dem Ausschuss für Stadtentwicklung
und Mobilität Investitionsvorhaben für die Kommunalbau Chemnitz GmbH ab 2023
vorzuschlagen.

9. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im I. Quartal 2021 ein verwaltungsinternes,
dezernatsübergreifendes Controlling-System einzuführen, welches von allem von an
den Investitionsvorhaben beteiligten Ämtern genutzt werden muss und als
Entscheidungsgrundlage dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern und dem
Stadtrat dienen kann.

10. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität und der Verwaltungs- und
Finanzausschuss sind quartalsweise bis Ende 2021 über die Umsetzung der
Maßnahmen zu informieren. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat
kommunal und wirtschaftlich wichtige Vorhaben regelmäßig vor Ort zu besichtigen,
um sich selbst ein Bild über Bauablauf und Bauqualität zu verschaffen. Die dafür
ausgewählten Vorhaben bestimmt der Ausschuss. Ende 2021/ Anfang 2022 ist den
Ausschüssen eine abschließende Vorlage zur Information vorzulegen.

Begründung:

Das Dezernat 6 verantwortet aktuell ca. 360 größere Hochbauvorhaben mit einem Volumen von mehr als 500 Millionen Euro. Daneben werden größere Bauvorhaben Dritter/Tochtergesellschaften der Stadt im Wert von etwa 20 Millionen € begleitet, die zum größten Teil stadtbildprägend für Chemnitz sind.

Die rasante Erhöhung der eigenen kommunalen Bauvorhaben – 22 Schulen, 7 Kindertagesstätten, Turnhallen, Sportstätten wie der Eissportkomplex, Sportforum oder der Badkomplex Bernsdorf sowie größere Baumaßnahmen des Tiefbauamtes – haben nur zu einer unwesentlichen Erhöhung des dafür eingesetzten Personals geführt.

Zudem sind die Bauherrenämter kaum in der Lage, fachlich die eigenen Investitionsvorhaben aus Mangel an geeignetem Personal zu begleiten.

Besonders der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität sollte den Veränderungsprozess im Dezernat 6 aktiv und beratend begleiten, um seiner Verantwortung bereits im Vorfeld von Investitionsvorhaben besser gerecht werden zu können.

Abstimmung im Stadtrat: mehrheitliche Zustimmung

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