Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Fraktionsgemeinschaft CDU/FDP
Antragstitel:
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Vertretern der Kreishandwerkerschaft sowie der
Pflegedienste zu prüfen, ob und in welcher Art und Weise die Ausreichung der straßenverkehrsrechtli-
chen Ausnahmegenehmigungen vereinfacht und praxisorientierter erfolgen kann. Das Prüfergebnis
und ein Verfahrensvorschlag sind dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2019 vorzulegen.
Begründung:
Für Handwerker und Hauspflegedienste können straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen erteilt
werden. Hierfür entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 61,32 Euro pro Block. Dieser Block beinhaltet 20
Einzelgenehmigungen, die den Fahrer eines Firmenfahrzeuges (nur mit Firmenbezeichnung gekennzeichnete
Einsatz- und Wartungsfahrzeuge) berechtigen, in den ausgewiesenen Anwohnerparkzonen entweder an einem
Einsatzort bis zu fünf Tage sein Einsatzfahrzeug abzustellen oder an einem Tag an bis zu fünf Einsatzorten sein
Fahrzeug abzustellen bzw. in den Parkgebührenzonen ohne Entrichtung von Gebühren an einem Einsatzort bis
zu fünf Tage sein Einsatzfahrzeug abzustellen oder an einem Tag an bis zu fünf Einsatzorten sein Fahrzeug ab-
zustellen.
Parkgebühren sind grundsätzlich nicht vom Pflegekostensatz abgedeckt und somit allein vom Fahrer oder der
Fahrerin zu entrichten.
Die Variante der Nutzung am Einsatzort für 5 Tage ist insbesondere für Hauspflegedienste unpraktikabel, aber
ebenso die Nutzung an einem Tag an bis zu 5 Einsatzorten geht an der Praxis vorbei. Ob dies für die Hand-
werksbetriebe ebenfalls der Fall ist, sollte geprüft werden.
Ziel ist die Vereinfachung des Verfahrens.
Abstimmung im Stadtrat:
Ja: 32, Nein: 12, Enthaltungen: 2
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