Beschlussantrag – Teilweise Aufhebung der Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2022

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antragstellende Fraktion:

SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die für das Haushaltsjahr 2022 ausgesprochene Haushaltssperre gemäß § 30 S. 2 SächsKomHVO mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Die Aufhebung beschränkt sich auf die OE 10, Personalaufwendungen.

Begründung:

Die Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 30.11.2021 gegenüber den Stadträtinnen und Stadträten bekannt gegeben. Ziel war die Haushaltskonsolidierung, um die aufschiebende Bedingung im Bescheid der LDS zur Kreditaufnahme für das Jahr 2022 zu erfüllen.
Ziel der Aufhebung ausschließlich für den Bereich Personalaufwendungen ist nicht, der Haushaltskonsolidierung entgegen zu handeln. Der Haushaltsplanentwurf 2021/22 enthielt im Vorbericht die Zielstellung 4% des Personalaufwands einzusparen, dezernatsgenau aufgeteilt.

Diese Einsparungen entfalten eine handhabbare Lösung nur dann, wenn eine Aufgabenkritik und Umstrukturierung der Stellenanteile möglich ist, auch unter Abbildung digitaler Möglichkeiten, die in den vergangenen beiden Jahren vermehrt Einzug gehalten haben. Mit der Haushaltssperre für den Bereich Personal liegt eine Decke auf dem als „atmendes Konzept“ vorgestellten Vorhaben.

Um das Konsolidierungsziel zu erreichen und zugleich als Arbeitgeber für Fachkräfte regional und überregional attraktiv zu sein, um den Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung einen motivierenden und gesundheitlich angemessenen Aufgabenzuschnitt zu ermöglich und nicht zuletzt um den Bürgerinnen und Bürgern eine serviceorientierte Verwaltung bieten zu können, braucht es Spielräume, um Umstrukturierungen zu wagen, die nicht zulasten der Genannten gehen.

Hierfür braucht nach Ansicht der antragstellenden Fraktion den Spielraum im Bereich der Personalaufwendungen, um die Aufgabenkritik angehen zu können.

Abstimmung im Stadtrat: Ja: 13, Nein: 27, Enthaltungen: 4

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