Beschlussantrag – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Aktionsplan Inklusion)

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Rathaus_StadtratAntragsteller: SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Antragstitel: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Aktionsplan Inklusion)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Bestandserhebung aus dem Jahre 2014 (I-047/2014) den Lokalen Teilhabeplan zu erarbeiten.
2. Die Koordinierung erfolgt unter Leitung der Oberbürgermeisterin. Beim Bürgermeisteramt ist dazu befristet eine halbe Planstelle einzurichten.
3. Die Arbeitsgruppen, die die Bestandsaufnahme der Handlungsfelder Bildung, Wohnen, Arbeit, Kultur, Sport, Gesundheit, Pflege, Kommunikation, Gesellschaftliche Teilhabe erarbeiteten, werden aktiviert. Eine Steuerungsgruppe koordiniert die Erarbeitung.
4. Für die Handlungsfelder sind Aktionspläne für die nächsten 10 Jahre zu erstellen. Inhalte sind: – Handlungsbedarf, – Zuständig- bzw. Verantwortlichkeit – Handlungsoptionen – Kosten – Termine
5. Für die Erarbeitung des Teilhabeplanes wird ein wissenschaftliches Institut beauftragt.
6. Der Gesamt-Teilhabeplan ist dem Stadtrat bis Ende des Jahres 2019 vorzulegen, ein Zwischenbericht ist im November 2018 dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
Kostendeckungsvorschlag:
2631000 – Beschäftigungsverbote im Erzieherbereich
40.000 €

Begründung:

Im Jahre 2014 wurde der Stadtrat mit einer Bestandsaufnahme zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unserer Stadt umfassend informiert. Diese Erarbeitung hat innerhalb der Verwaltung und des Stadtrates positive Reaktionen ausgelöst. Fortschritte sind erkennbar. Sach-lich ist jedoch festzustellen, dass zur Umsetzung dieser Konvention noch viel zu tun ist.
Die Ursachen sind vielfältig. Von vornherein wurden zusätzliche finanzielle Mittel ausgeschlossen. Terminisierte Aufgaben wurden nicht festgelegt. Die Verantwortlichkeit wird oft zuerst bei der Behinder-tenbeauftragten und beim Behindertenbeirat gesehen. Die Umsetzung ist aber eine gesamtgesell-schaftliche Aufgabe. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen einbezogen werden, mit oder ohne Han-dicap. „Barrierefreiheit ist für zehn Prozent der Bevölkerung unentbehrlich, für 40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel.“ Das ist ein gängiger Slogan, vom Wirtschaftsministerium einst 2003 formuliert. Wörtlich genommen engt diese „Barrierefreiheit“ ein. Es geht um eine Gesellschaft für Alle, wo jeder Mensch seinen Platz entsprechend seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten findet.
Deshalb ist der Weg zu einer gelebten Inklusion nicht Ressort-Aufgabe. Ein absolutes Umdenken ist erforderlich.

Abstimmung im Stadtrat:

Ja: 30, Nein: 12, Enthaltungen: 3

 

 

 

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