antragstellende Fraktionen:
SPD-Fraktion, CDU-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag:
Verordnung der Stadt Chemnitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem regionalen Anlass im Jahr 2021
Auf Grund von § 8 Abs. 2 des Sächsisches Ladenöffnungsgesetz vom 1. Dezember 2010 (Sächs-GVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589) geändert worden ist, hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. BA-044/2021 in seiner Sitzung am 22. September 2021 folgende Verordnung beschlossen.
§ 1
In der Stadt Chemnitz, Stadtteil Röhrsdorf dürfen Verkaufsstellen zwischen 12:00 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein:
Am Sonntag, den 10. Oktober 2021
Aus Anlass der Veranstaltung „25 Jahre Jubiläumströdelmarkt“.
In der Stadt Chemnitz, Stadtteil Hilbersdorf dürfen Verkaufsstellen zwischen 12:00 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein:
Am Sonntag, den 07.11.2021
Aus Anlass der Veranstaltung „Vereinsfest mit Maskottchenparade“.
In der Stadt Chemnitz, Stadtteil Stelzendorf dürfen Verkaufsstellen zwischen 12:00 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein:
Am Sonntag, den 07.11.2021
Aus Anlass der Veranstaltung „Rumopern im Neefepark“.
§ 2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 11 Abs. 1 Ziffer 1 SächsLadÖffG.
§ 3
Die Verordnung der Stadt Chemnitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2021 tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Chemnitzer Amtsblatt in Kraft.
Chemnitz, den
Sven Schulze (Dienstsiegel)
Oberbürgermeister
Begründung:
a) Rechtsgrundlage
Der Gesetzgeber hat im § 8 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (SächsLadÖffG) den Gemeinden ermöglicht, aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse, insbesondere von traditionellen Straßenfesten, Weihnachtsmärkten und örtlich bedeutenden Jubiläen, zusätzlich zu den maximal jährlich vier verkaufsoffenen Sonntagen im Stadtgebiet, an einem weiteren Sonntag die Offenhaltung der Verkaufsstellen zwischen 12 und 18 Uhr zu gestatten, soweit diese von
dem Ereignis betroffen sind. Zudem wurde festgelegt, dass die Freigabe der bis zu acht Sonntage je Kalenderjahr durch Rechtsverordnung zu erfolgen hat, in der das von dem Ereignis betroffene Gebiet zu bezeichnen ist.
Folgende Sonntage dürfen gemäß § 8 Abs. 3 SächsLadÖffG nicht freigegeben werden: der Ostersonntag, der Pfingstsonntag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. Gleiches gilt für gesetzliche Feiertage nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen und für den 24. Dezember, soweit dieser auf einen Sonntag fällt.
Die Anlassbegründungen der drei im Beschlussvorschlag genannten Termine sind unter den folgenden Punkten b), c) und d) sowie den beigefügten Anhängen dargelegt.
b) Verkaufsoffener Sonntag am 10.10.2021 im Stadtteil Röhrsdorf
Angezeigt wurde ein Offenhalten von Verkaufsstellen am 10.10.2021 von 12 bis 18 Uhr im Stadtteil Röhrsdorf anlässlich der Veranstaltung „25 Jahre Jubiläumströdelmarkt“ im Chemnitz-Center Dieser findet wiederkehrend an einem Sonntag im Monat als überregional bekannter Antik- und Trödelmarkt statt, der über den räumlichen Umgriff des Chemnitz Centers hinausgeht. Allein die Regelveranstaltung ohne Jubiläum zieht üblicherweise 10.000 und 20.000 BesucherInnen an. Die pandemiebedingte Verschiebung des 25-jährigen Jubiläums soll mit über 300 AusstellerInnen deutlich größer aufgezogen werden als die Regelveranstaltung. Somit kann die gegebene überregionale Bedeutung des Markts nochmals gesteigert werden.
Der Veranstalter geht nach einem Gutachten von Dr. Lademann & Partner etwa 40.000 Menschen aus, die den Jubiläumsmarkt am 10. Oktober ursächlich besuchen werden. Selbst unter der Annahme, dass der Trödelmarkt infolge der Auswirkungen der Pandemie nicht das prognostizierte Publikum erreicht, kann eine Verdopplung der üblichen Frequenz angenommen werden.
Der Markt findet unmittelbar im sowie rund um das Chemnitz Center statt, ein direkter räumlicher Bezug zwischen der anlassgebenden Veranstaltung und der für die Sonntagsöffnung vorgesehenen Verkaufsstätten im Chemnitz-Center sind somit gegeben. Dabei steht der Anlass des Antik- und Trödelmarkts deutlich für sich, da dessen Öffnungszeiten über die des Chemnitz-Centers hinausgehen (8-18 Uhr).
Bedeutende Jubiläen bewährter Veranstaltungen zählt das SächsLadÖffG als Anlass für eine Sonntagsöffnung auf.
c) Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021 im Stadtteil Hilbersdorf
Angezeigt wurde ein Offenhalten von Verkaufsstellen am 07.11.2021 von 12 bis 18 Uhr im Stadtteil Hilbersdorf anlässlich der Veranstaltung „Vereinsfest mit Maskottchenparade“. Die SACHSEN-ALLEE Chemnitz ist hierzu eine Kooperation mit dem Stadtteilmanagement Sonnenberg e. V. eingegangen und wirkt damit auch in den benachbarten Stadtteil hinein. zum ersten Stattfinden soll eine Vereinsausstellung mit dem Ziel, dass sich Chemnitzer Vereine den BürgerInnen präsentieren und vorstellen können. Die kooperierenden Veranstalter verbinden damit den Ansatz den Vereinen, deren Mitgliederbasis sich pandemiebedingt verringerte eine Plattform der Aufmerksamkeit zu verschaffen. Verwiesen wird vordergründig auf Kinder- und Sportvereine.
Ausgehend von ca. 17.000 – 23.000, KundInnen an einem durchschnittlichen Samstag gegen Jahresende geht der Veranstalter davon aus, dass die angezeigte Veranstaltung Anfang November in die 8.000 – 10.000 BesucherInnen ansprechen wird.
Das Fest findet unmittelbar in der SACHSEN-ALLEE statt, ein direkter räumlicher Bezug zwischen der anlassgebenden Veranstaltung und der für die Sonntagsöffnung vorgesehenen Verkaufsstätten in der SACHSEN-ALLEE sind somit gegeben.
d) Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021 im Stadtteil Stelzendorf
Angezeigt wurde ein Offenhalten von Verkaufsstellen am 07.11.2021 von 12 bis 18 Uhr im Stadtteil Stelzendorf anlässlich der Veranstaltung „Rumopern im Neefepark“.
Der Veranstalter hat sich die namensgebende Person Christian Gottlob Neefe zum Anlass für eine besondere Veranstaltung genommen, die in Zusammenhang mit dem zurückliegenden Beethoven-Jahr gesehen wird. Die hierfür eingegangene Zusammenarbeit mit Sächsischer Mozart-Gesellschaft und Theater Chemnitz unterstreicht den Anspruch, einen kulturellen Beitrag auf dem Weg zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“. Der Veranstalter verweist darauf, die Biographie Neefes in wiederkehrenden Veranstaltungen aufzugreifen. Begründet werden sollte dies im Jahr 2020 durch ein Kunstprojekt in Kooperation mit der Kinder- & Jugendbauhütte St. Aegidien aus Naundorf, welches pandemiebedingt ausfallen musste.
Ausgehend von ca. 8.000 – 10.000, teilweise auch bis zu 12.000 KundInnen an einem durchschnittlichen Samstag sowie erfahrungsgemäß ca. 3.000 Kunden an einem verkaufsoffenen Sonntag ohne besondere Aktionen, geht der Veranstalter davon aus, dass die angezeigte Veranstaltung eine besondere Steigerung der Frequenz mitbringt.
Aufgrund der namhaften Kooperation und einer überregionalen Bewerbung wird damit gerechnet, die Besucherfrequenz bis zu ca. 50 % steigern zu können.
Das Event findet unmittelbar im Neefepark statt, ein direkter räumlicher Bezug zwischen der anlassgebenden Veranstaltung und der für die Sonntagsöffnung vorgesehenen Verkaufsstätten im Neefepark sind somit gegeben.
c) Intention des Beschlussantrags
Da die mit B-144/21 vorgelegte Verordnung nach §8 Abs. 1 SächsLadÖffG auf den besonderen (überregional) Anlass des Weihnachtsmarkt abstellt, erscheint den antragstellenden Fraktionen eine separate Verordnung als sinnvoll. Auch in der Landeshauptstadt Dresden ist dies vergleichbar gehandhabt worden: eine Verordnung aus besonderem Anlass und eine Verordnung aus besonderem regionalen Anlass.
Der Einzelhandel erfährt infolge der Pandemie eine nochmals herausfordernde Situation. Bis auf die kurze Click & Meet-Phase um den März herum war dieser von einer langen Schließzeit betroffen. Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sollte zumindest der Rahmen einer erweiterten Sonntagsöffnung – soweit rechtskonform – eröffnet werden. Die Bedarfsanmeldungen, konkret benannte Anlässe sowie Prognosen zu Besuchsfrequenzzahlen liegen vor.
Für das Jahr 2022 braucht es dann jedoch dringend wieder eine frühzeitige Abstimmung zwischen Verwaltung, Stadtrat, Einzelhandel, Gewerkschaft und Kirchen, um möglichst zurück zu einen Verfahren zu finden, welches ein bestmögliches Ergebnis erreichen lässt.
Abstimmung im Stadtrat: mehrheitliche Zustimmung
LINK zum Beschlussantrag und Anlagen zu den Konzepten der Sonntagsöffnungen
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